2019 schrieb die KPMG zur Zulassung von Pestiziden in der Schweiz, dass zur Aufgabenerfüllung die notwendigen Ressourcen fehlen. Was hat der Bundesrat unternommen?
21.4614 · Interpellation · 2021-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat antwortet auf die Ip. 21.3692: "Die Frist für die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuchs für ein neues Produkt ist sehr unterschiedlich. Dies kann 18 Monate dauern, wenn das vorgelegte Dossier vollständig ist, und mehrere Jahre, wenn zusätzliche Informationen von der Gesuchstellerin benötigt werden."
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Frage:
1. Wie viele Bewilligungsgesuche sind durchschnittlich vollständig, pro 100 eingereichte Gesuche? Wie oft muss das BLW bei den Gesuchstellenden durchschnittlich nachfragen, bis die Dossiers vollständig vorliegen?
2. Wie lange dauerte die Bearbeitung eines Gesuches um Bewilligung von Pestiziden im Minimum (schnellste Abwicklung eines Gesuches), im Durchschnitt und im Maximum (längste Abwicklung eines Gesuches), in den letzten 10 Jahren?
3. Verfällt ein Gesuch nach einer bestimmten Anzahl an unvollständigen Einreichungen bzw. nach einer bestimmten Zeitdauer? Wenn nein, ist der Bundesrat bereit, geeignete Befristungen einzuführen?
4. Wie viele Bewilligungsgesuche für neue Wirkstoffe und Produkte sind beim Bund aktuell hängig und wie viel Zeit brauchen die Behörden alleine für deren Abarbeitung, bis zum finalen Entscheid (Überlegungen bitte transparent darlegen)?
5. Wie viele Gesuche um Bewilligung von Pestiziden erwartet der Bund jeweils durchschnittlich, in den nächsten 10 Jahren?
6. Wie viele Überprüfungen von zugelassenen Wirkstoffen und Produkten sind beim Bund aktuell hängig und wie viel Zeit brauchen die Behörden alleine für deren Abarbeitung, bis zum finalen Entscheid (Überlegungen bitte transparent darlegen)?
7.Gemäss Bericht der KPMG zum Zulassungsverfahren in der Schweiz waren 2016 in Deutschland mit 204 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) deutlich, in Frankreich mit 116 VZÄ wesentlich mehr Expertinnen in der Zulassung beschäftigt als in der Schweiz (31 VZÄ). Die KPMG weist in ihrem Bericht darauf hin, dass in der Schweiz die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Ressourcen fehlen. Was hat der Bundesrat diesbezüglich unternommen, seit der Bericht im November 2019 publiziert worden ist?
8. Was gedenkt er weiter zu tun und warum?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Es gibt verschiedene Arten von Bewilligungsgesuchen: Wenn beispielsweise für ein bereits bewilligtes Produkt eine Erweiterung der Anwendung beantragt wird, sind die Dossiers eher vollständig (mindestens 50%). Gesuche für neue Produkte sind selten vollständig (weniger als 30%). Entsprechend werden oft umfangreiche Nachforderungen formuliert, die in unterschiedlichen Zeitspannen eingereicht werden. Die Zulassungsstelle versucht, alle Nachforderungen gleichzeitig zu stellen und fordert nicht mehrmals dieselben Dokumente nach.
2. Da die Gesuche sehr unterschiedlicher Natur sind, kann keine durchschnittliche Bearbeitungsdauer angegeben werden, bzw. sie wäre nicht aussagekräftig. Die Bearbeitung eines Gesuchs kann innert wenigen Monaten erfolgen oder, im Extremfall, mehrere Jahre dauern.
3. Ein Gesuch verfällt nicht, weshalb Dossiers über längere Zeit offen bleiben, wenn keine zusätzlichen Daten eingereicht werden. Die Einführung einer Befristung könnte geprüft werden.
4. Im Moment sind 165 Gesuche für neue Produkte (die teilweise auch neue Wirkstoffe enthalten) hängig. Die Zeit zur Abarbeitung kann nicht genau definiert werden, weil die Dauer auch von externen Faktoren abhängig ist. Zum Beispiel können im Rahmen vom Parteistellungsrecht weitere Überarbeitungen von Gutachten eingeleitet werden, die den Prozess verlängern können. Ebenso können sowohl von der Gesuchstellerin wie auch von Umweltschutzorganisationen Einsprachen gegen die Entscheide der Zulassungsstelle erhoben werden.
5. In den letzten drei Jahren wurden 870 Gesuche eingereicht. Der Bund rechnet mit einer ähnlichen Anzahl in den nächsten Jahren.
6. Momentan ist die gezielte Überprüfung von 30 Wirkstoffen und damit von 185 Pflanzenschutzmitteln in Bearbeitung. Eine Überprüfung dauert durchschnittlich 24 bis 30 Monate.
7./8. In Folge des Berichts der KPMG AG wurde die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln neu organisiert (www.blv.admin.ch > Medieninformationen > Neuorganisation der Pflanzenschutzmittelzulassung). Dabei wurden sechs zusätzliche Stellen für 2023 beantragt. Diese stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der Beschlüsse des Bundesrates und des Parlaments im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 2023. Bis dahin konnten in der Zulassungsstelle vorübergehend und zeitlich befristet zwei neue Stellen besetzt werden. Weitere zusätzliche personelle Ressourcen sollen von den beteiligten Ämtern intern kompensiert werden.
Zudem wurde eine Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) beschlossen, bei der weitere Optimierungen und eine stärkere Annäherung an die EU umgesetzt werden sollen.
Antwort des Bundesrates.