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21.4645 · Postulat · 2021-12-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Sicherstellung der Neutralität der gesellschaftlich relevanten Algorithmen vorzulegen.

In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3239 hat der Bundesrat angekündigt, er werde Zweckmässigkeit und Einfluss der Schaffung eines Kompetenznetzwerks im Bereich der künstlichen Intelligenz prüfen; die Schaffung eines unabhängigen Kontrollorgans hingegen lehnte er ab. Er hat auch das Postulat 16.4007 abgelehnt, das forderte, die Algorithmen müssten im Einklang mit den Grundrechten stehen. Dieses wurde zwischenzeitlich abgeschrieben, weil es nicht in der erforderlichen Frist behandelt wurde.

Heute ist klar, dass die Nichtneutralität der Algorithmen Probleme erheblichen Ausmasses nach sich zieht. Zunächst können die Algorithmen, die den Zugang zu den Informationen für die Bevölkerung bestimmen, die freie Meinungsbildung stark beeinflussen. Zudem können zahlreiche Algorithmen, die sich aus grossen Datenmengen speisen, aus diesen Daten lernen und entsprechend diskriminierende Botschaften wiedergeben und verstärken.

Die enorme Verbreitung von "Fake News" in den Kommunikationsblasen, die totale Undurchsichtigkeit der Vorschlags- und Suchalgorithmen und der Mangel an strategischer Sichtbarkeit auf diesem Gebiet stellen die Demokratie vor echte Probleme. Es zeigt sich deutlich, dass sich mit den gegenwärtigen Strategien dieses Phänomen nicht bekämpfen und das Problem nicht lindern lassen.

Der Bundesrat wird darum aufgefordert, einen Massnahmenplan vorzulegen, der klar und transparent darlegt, wie er Folgendes sicherstellen will:

- die Neutralität der Algorithmen, die einen grossen Einfluss auf die Gesellschaft haben, wie die weitverbreiteten Such- und Vorschlagsalgorithmen;

- Die Akteure, die einen grossen Einfluss auf die Meinungsbildung haben, weil sie Inhalte in unangemessener Weise kontrollieren oder für die freie Meinungsbildung schädliche Algorithmen verwenden, sollen die öffentliche Meinung nicht direkt beeinflussen können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 17. November 2021 hat der Bundesrat einen Bericht des BAKOM unter Mitwirkung der Bundeskanzlei zur Kenntnis genommen, der unter dem Titel "Intermediäre und Kommunikationsplattformen. Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance" publiziert wurde (https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/digital-und-internet/digitale-kommunikation/kommunikationsplattformen.html). Der Bericht ortet u.a. mangelnde Rechte für Nutzerinnen und Nutzer und die Intransparenz der digitalen Plattformen als Problembereiche. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Algorithmen angesprochen.

Angesichts der im Bericht dargestellten Schlussfolgerungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die gesellschaftliche Einbindung und Governance der neuen Intermediäre einer breiten öffentlichen Debatte bedarf. Zudem hat der Bundesrat im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichtes beim UVEK ein Aussprachepapier in Auftrag gegeben, das untersucht, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Dieses Papier wird auch das Anliegen des Postulats behandeln und dem Bundesrat Ende 2022 vorgelegt werden. Dem Ergebnis dieser Arbeiten ist nicht vorzugreifen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.