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21.7244 · Fragestunde. Frage · 2021-03-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bei Covid-19 gehen Menschen mit Behinderung oft vergessen. Schon vor der Pandemie war gemäss eines BSV-Forschungsberichtes bekannt: der Unterstützungsbedarf ist grösser als das Angebot.

- Wie wird aktuell und in Zukunft der Bedarf von Menschen mit Behinderung systematisch evaluiert, um die benötigten Finanzhilfen nach Artikel 74 IVG festzulegen?

- Warum wurden die Erkenntnisse des Forschungsberichtes beim Entwerfen der IVV, die substanzielle Kürzungen der Finanzhilfen vorsieht, ignoriert?

Stellungnahme des Bundesrates

Es ist vorgesehen, auch in Zukunft den Bedarf zu evaluieren. Mit der Weiterentwicklung der IV ist vorgesehen, den Höchstbetrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Organisationen der privaten Invalidenhilfe insgesamt stabil Zu halten. Die Erkenntnisse des Forschungsberichtes werden insofern berücksichtigt, als im Rahmen der Weiterentwicklung IV neu innovative Projekte finanziert werden sollen. Das Reporting der Organisationen zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigt auf, wie sich die Leistungen entwickeln.