21.7319 · Fragestunde. Frage · 2021-03-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
2019 betrugen die Gesamtkosten von Compenswiss (AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds) CHF 45.1 Millionen (Geschäftsbericht S. 32).
Die Personalkosten lagen bei CHF 13.3 Millionen. Da es bei Compenswiss 56.3 Vollzeitstellen gab, lag der Durchschnittsaufwand pro Stelle bei CHF 236 000.
Ist dieser Durchschnittsaufwand mit demjenigen ähnlicher Institutionen (wie Pensionskassen) vergleichbar?
Die "anderen Kosten" lagen bei 7.7 Millionen (17 Prozent der Gesamtkosten).
Was ist in diesen CHF 7.7 Millionen enthalten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Arbeitsverhältnisse und Löhne der Geschäftsleitung und des übrigen Personals sind in der Personalverordnung von Compenswiss geregelt. Diese wurde gemäss Ausgleichsfondsgesetz vom Bundesrat genehmigt und orientiert sich an der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001. Die im Geschäftsbericht aufgeführten "anderen Kosten der Fondsverwaltung" beinhalten als grösste Einzelpositionen die Kosten des Global Custodian (Depotbank UBS), die Abschreibungen und die Umsatzsteuer, aber auch beispielsweise die Kosten für den Gebäude- und Bürobetrieb oder die externe und interne Revision. Das Verhältnis der gesamten. Verwaltungskosten der Compenswiss zum verwalteten Vermögen betrug im Jahr 2019 lediglich 0,19 Prozent.