21.7389 · Fragestunde. Frage · 2021-05-31
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Wasserparks durften ihre Innenbereiche noch nicht wieder öffnen. Das ist ungerecht, wenn man sieht, dass Thermalbäder oder andere Freizeitzentren wieder öffnen durften. Die Begründungen des BAG sind nicht zufriedenstellend: Es gibt nicht mehr Probleme bezüglich des Verhaltens oder der Kontakte zwischen den Besucherinnen und Besuchern - oftmals Familien - und das gesundheitliche Risiko ist tiefer als in Thermalbädern.
Ist der Bundesrat bereit dazu, diese Ungerechtigkeit an seiner nächsten Sitzung zu korrigieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)