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21.7749 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Anspruch auf ME endet am 98. Tag des Mutterschaftsurlaubes (MU). Er endet früher, wenn eine Mutter ihre Arbeit während des MU wieder aufnimmt.

Verhält es sich gleich, wenn eine Mutter eine Tätigkeit vor dem 98. Tag wieder aufnimmt, aber auf den Lohn dazu verzichtet?

Beispiele dafür könnten eine Angestellte sein, welche in ihrem Betrieb aus Loyalität kurzfristig unentgeltlich einspringt oder auch eine gewählte Politikerin, welche ohne Sitzungsgeld ihren Mandatsaufgaben nachkommt.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Gesetz enthält keine explizite Regelung zur Frage, ob die Mutter auf Lohn verzichten kann, um den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung nicht zu verlieren. Allerdings darf mit einem Verzicht keine Umgehung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erreicht werden. Deshalb endet der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung bei einem Verzicht auf den Lohn. Ausserdem gilt während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft ein Arbeitsverbot und danach darf die Mutter nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Die Standesinitiativen 19.311, 20.313 und 20.323 verlangen die Anpassung der Gesetzgebung, damit Frauen nach der Geburt eines Kindes auf allen politischen Legislativebenen ihre Mandate während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Den Standesinitiativen wurde Folge gegeben. Derzeit wird der Bericht der Kommission ausgearbeitet.