21.7954 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
- Ist dem Bundesrat bekannt, dass Patient*innen nur höchstens vierzehn Tage auf einer Palliativstation bleiben dürfen und, falls sie in dieser Zeit nicht haben sterben können, irgendwohin verlegt werden?
- Was ist die (gesetzliche) Grundlage dieses Prozederes?
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist eine solche Praxis im Bereich der Palliative Care nicht bekannt. Seit 2018 werden palliativmedizinische Behandlungen in Akutspitälern ausnahmslos über die Tarifstruktur SwissDRG vergütet. Diese sieht grundsätzlich keine maximalen Verweildauern vor und gewährt den Spitälern pro Tag definierte Zuschläge, falls eine Behandlung länger dauert als die in der Tarifstruktur festgelegte obere Grenzverweildauer. Der Bundesrat wurde mit der Annahme der Motion der SGK-S 20.4264 beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit zu gewährleisten. In diesem Rahmen sollen insbesondere Fragen der Definition von Palliative Care sowie deren Finanzierung geklärt werden. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gang.