21.8041 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die vorgeschriebene Quarantäne von zehn Tagen, die Personen (einschliesslich Personen, die geimpft oder genesen sind oder die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit reisen) zusätzlich zu einem negativen Covid-19-Test auferlegt wurde, wenn sie aus Ländern einreisen, in denen die Omikron-Variante nachgewiesen wurde, hat sich sofort und mit verheerenden Folgen auf den Tourismus ausgewirkt.
Ist der Bundesrat bereit, diese Massnahme unverzüglich aufzuheben, um zu verhindern, dass die Wintersaison gefährdet wird, und wie gedenkt er die Verluste zu entschädigen, die die Massnahme bereits verursacht hat?
Stellungnahme des Bundesrates
Die neue Virusvariante Omikron wurde am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Es besteht die Gefahr, dass bisherige Impfstoffe weniger wirksam sind und eine durchgemachte Infektion mit Sars-CoV-2 weniger vor einer erneuten Infektion schützt. Der Bund hat nach Bekanntwerden der neuen Variante umgehend Massnahmen ergriffen, um deren Einschleppung nach Möglichkeit zu verzögern. So wurden am 26. November 2021 alle direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas verboten. Bei der Einreise aus Ländern, in denen die neue Virusvariante aufgetreten ist, mussten zudem alle Personen einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das frühe und entschiedene Handeln ist bei Auftreten von potentiell immunevasiven Virusvarianten entscheidend und kann zu wertvollen Zeitgewinnen bei der Bekämpfung der Pandemie führen. Nachdem in der Schweiz erste Infektionen festgestellt wurden, hat der Bundesrat am 3. Dezember 2021 die Einreiseregeln angepasst und die Quarantäneplicht mehrheitlich durch eine Testpflicht ersetzt.