Energieholznutzung in der Landwirtschaft eine echte Chance geben! Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung
22.300 · Standesinitiative · 2022-01-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Ausgangslage
-
Wortlaut
Der Kanton Thurgau unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standesinitiative:
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG; SR 700) ist im Rahmen der laufenden Revision (RPG 2) dahingehend anzupassen, dass Kantone und Gemeinden die Erstellung von Bauten und Anlagen für die Produktion von Wärme und Strom aus verholzter Biomasse in der Landwirtschaftszone bewilligen können.
Begründung
Die Erstellung von Bauten und Anlagen für die Produktion von Wärme bzw. Strom aus verholzter Biomasse ausserhalb einer Bauzone (z.B. in der Landwirtschaftszone) sind nach Bundesrecht zu beurteilen und darum aktuell in der Regel nicht zulässig. Nur bei einer Anpassung des diesbezüglichen Bundesrechts wäre es für unsere Regierung und unsere Gemeinden möglich solche Anlagen zu bewilligen.
Die aktuelle gesetzliche Bewilligungsgrundlage verunmöglicht den Bau eines neuen Gebäudes mit dem Zweck der Wärme- und/oder Stromproduktion aus Energieholz. Damit wird die Chance verpasst, Wärmenetzverbunde in Siedlungsnähe zu realisieren. In der Bauzone selbst sind Heizungsanlagen mit ihren verbundenen Emissionen (Rauch, Lärm, Transport) selten erwünscht. Auch ökonomisch besteht kein Anreiz statt rentablem Wohnraum lediglich eine Heizung zu erbauen.
Das Energieholzpotential in der Schweiz ist riesig. Leider bleibt ein Teil davon ungenutzt in unseren Wäldern liegen. Mit deren energetischen Nutzung könnte auch der CO2-Ausstoss gesenkt werden. Eine gesteigerte Energieholznutzung würde auch Anreize für die Waldpflege schaffen. Dies wiederum ist die Grundlage, damit der Wald all seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann und den Erwartungen gerecht wird.
Mit der Schaffung von Artikel 16a Absatz 1bis Raumplanungsgesetz (RPG) wird im Grundsatz der politische Wille bekräftigt, dass solche Anlagen in der Landwirtschaft gewünscht sind. In der Ausführungsverordnung hat der Bundesrat in Artikel 34a Absatz 1bis Raumplanungsverordnung (RPV) die Voraussetzungen für die Zonenkonformität leider jedoch wieder stark eingeschränkt. Die Interessen der Energiepolitik dürfen aber gegenüber den Interessen der Raumplanung nicht geschmälert werden.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 15.06.2023
Keine Folge gegeben
Debatte im Ständerat, 28.05.2024
Keine Folge gegeben