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Rohstoffhandel stärker in die Pflicht nehmen mit einer unabhängigen Rohstoffmarktaufsicht. Korruption und Geldwäscherei reduzieren

22.3031 · Motion · 2022-02-28

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine umfassende Sektorregulierung im Bereich des Rohstoffhandels mittels einer unabhängigen Rohstoffmarktaufsichtsbehörde zu erarbeiten.

Begründung

Der Rohstoffsektor hat mit Blick auf die wirtschaftliche Bedeutung in den vergangenen Jahrzehnten den Finanzsektor ein- bzw. überholt. Im Gegensatz zum Finanzsektor mit der Finanzmarktaufsicht kennt die Schweiz keine massgeschneiderte Aufsichtsbehörde für den Rohstoffhandelssektor. Bisherige Analysen zum Schweizer Rohstoffsektor legen jedoch eine stärkere Aufsichtspflicht nahe. So stellt der Bundesrat in einem 2020 erschienen Bericht zum Postulat 17.4204 fest, dass im Rohstoffhandel, insbesondere im Ölsektor, ein erhöhtes Korruptionsrisiko besteht. Und dass das Dispositiv zur Bekämpfung verbessert werden müsse.

Der russische Überfall auf die Ukraine hat 2022 zudem die enge Verflechtung des Rohstoffhandelsplatz Schweiz mit autokratischen Regimes auf tragische Weise erneut in den Blickpunkt gerückt. Der Rohstoffhandelsplatz Schweiz ist für russische fossile Energieträger unverzichtbar; rund 80 Prozent des russischen Erdöls werden über die Schweiz gehandelt.

Das Fehlverhalten einzelner Firmen kann zu Reputationsschäden des ganzen Sektors und der Schweiz als globaler Wirtschaftsstandort führen. Eine Rohstoffmarkt-Aufsichtsbehörde kann zur Verhinderung solcher Entwicklungen beitragen. Sie kann durch Beobachtung relevante Risiken erkennen, Regulierungen frühzeitig und unter Einbezug der Betroffenen planen und die nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Sie kann den regulierten Unternehmen Sorgfaltspflichten auferlegen für den Handel mit politisch exponierten Personen (PEP) oder PEP-nahestehenden Personen. Sie muss aber auch dafür sorgen, dass kein Handel mit illegalen Rohstoffen, illegal erworbenen Rohstoffen oder Rohstoffen aus Ländern mit internationalen Handelssanktionen betrieben wird. Weiter sind angemessene Vorgaben bezüglich Organisation, Sorgfaltsprüfung und Transparenz (namentlich Zahlungen an Regierungen) der im Rohstoffhandel tätigen Firmen zu definieren.

Eine Entflechtung des Rohstoffsektors von unrechtmässigen Geldflüssen sowie klare und transparente Rahmenbedingungen stärken einen auf Qualität und Langfristigkeit angelegten Rohstoffhandelsplatz. Aus diesen Gründen soll der Bundesrat eine unabhängige Rohstoffmarktaufsichtbehörde ausgestalten zur Einhaltung der Social Development Goals (SDG), von Compliance-Regeln, Gesetzen sowie von internationale Transparenz- und Qualitätsvorschriften im Rohstoffmarkt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kam in seiner Antwort auf das Postulat 17.4204 zum Schluss, dass der bestehende gesetzliche Rahmen den Risiken insgesamt angemessen Rechnung trägt. Es wurden Handlungsfelder zur gezielten Stärkung seiner Wirksamkeit identifiziert und ihre Umsetzung von der Bundesverwaltung begleitet. Seit der Veröffentlichung des Berichts hat der Privatsektor Leitlinien zur Bekämpfung der Korruption und der Geldwäscherei speziell für diesen Tätigkeitsbereich erstellt. Der Bundesrat begrüsst diese Arbeiten und ruft den Sektor zur raschen Umsetzung der Leitlinien auf.

Nach Ansicht des Bundesrats ist eine Aufsichtsbehörde, wie sie die Motion verlangt, gegenwärtig nicht notwendig. Wie im Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 17.4204 dargelegt, verfügen die für die Umsetzung der Geldwäschereigesetzgebung und insbesondere die Aufsicht zuständigen Behörden derzeit über hinreichende Rechtsgrundlagen und Mittel, um Geldwäscherei und Korruption zu verhindern. Zudem sind die Finanzintermediäre einschliesslich der Schweizer Banken, die den Handel finanzieren, gesetzlich zur Meldung von Verdachtsfällen von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) verpflichtet. Schliesslich unterliegen die grössten Akteure des Sektors den 2022 in Kraft getretenen Sorgfalts- und Transparenzpflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit sowie der Pflicht zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange (Umwelt, Menschenrechte). Für in der Motion genannte nicht rechtsverbindliche Elemente wäre eine staatliche Aufsicht über ihre Umsetzung nicht gerechtfertigt.

Es gehört zum Auftrag der interdepartementalen Plattform Rohstoffe, Entwicklungen zu verfolgen, aufkommende Risiken zu identifizieren, ihnen unter Einbezug der relevanten Stakeholder zu begegnen und gleichzeitig den Informationsfluss innerhalb der Bundesverwaltung und mit externen Stakeholdern zu gewährleisten. Die in der Plattform vertretenen Departemente pflegen einen regelmässigen und kritischen Dialog mit den Akteuren des Sektors sowie mit den interessierten Nichtregierungsorganisationen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden regelmässig veröffentlicht.

Der Bundesrat wird diese Angelegenheit jedoch weiterhin aufmerksam verfolgen. Schliesslich ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass auch ohne Regulierung und Aufsicht über bestimmte Tätigkeiten des Rohstoffhandels Geldwäscherei nach Artikel 305bis des Strafgesetzbuchs von Amtes wegen verfolgt wird und dieser Straftatbestand auf jede, also auch auf eine im Rohstoffsektor tätige Person, anwendbar ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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