22.3059 · Motion · 2022-03-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, schnellstens Massnahmen einzuleiten, die darin resultieren, dass das BAG nur noch sachliche, differenzierte und klar verständliche Informationen veröffentlicht.
Weiter soll er sicherstellen, dass das BAG und seine Datenlieferanten sich ihrer Position als seriöse Datenquelle bewusst werden und alle Informationen vor deren Veröffentlichung auf Sachlichkeit und klare einfache Verständlichkeit verifiziert werden.
Begründung
Gemäss Informationen in der NZZ (Ausgabe 12.01.2022) sind die Daten, die BAG betreffend Covid-19 Hospitalisierten meldet, missverständlich und führen zu einer fälschlich höheren Statistik. Denn es werden in dieser Statistik alle Spitalpatienten mit einem positiven Testresultat erfasst, auch wenn der Covid-Test routinemässig erst im Spital durchgeführt wurde und auch bei Patienten, die überhaupt keine Covid-19 Symptome ausweisen und
die beispielsweise wegen einem Beinbruch, einer Blinddarmentzündung oder einer Krebserkrankung ins Spital eingewiesen wurden.
Das Veröffentlichen solcher Daten in einer Art und Weise, dass sie mit höchster Wahrscheinlichkeit falsch ausgelegt werden und dadurch zu falschen Schlussfolgerungen führen, kann von einer so wichtigen offiziellen Stelle wie das BAG nicht toleriert werden.
Denn im Meldeformular an das BAG muss angegeben werden, ob der Grund des Spitalaufenthaltes "Covid-19" oder ein anderer ist. Doch das wird vom BAG nicht differenziert ausgewertet, sondern nur gesamthaft als "Hospitalisierungen" angegeben.
Dies gilt auch für die Statistik der "Infizierten". Obwohl eine infizierte Person weder krank noch ansteckend ist, wird dies vom Leser meist so verstanden. Würde man "positives Testresultat" schreiben, wäre dies viel sachlicher, würde aber dem Ziel, möglichst viele Menschen zum Impfen und Einhalten der weiteren Pandemie-Einschränkungen zu bringen, nicht dienlich sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellt stets sicher, dass eine transparente, sachliche, differenzierte und zugleich verständliche Kommunikation an die Bevölkerung gelangt. Es kommuniziert mittels Dashboard und Berichten jede gemeldete hospitalisierte Person, die positiv auf Covid-19 getestet wird, als "Hospitalisation im Zusammenhang mit einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion". Ärztinnen und Ärzte sind zur Meldung der klinischen Befunde von Patientinnen/Patienten verpflichtet, die für mindestens 24 Stunden hospitalisiert wurden und eine laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion hatten.
Der primäre Hospitalisationsgrund mit der Meldung zum klinischen Befund wird seit Mitte April 2020 erhoben. Ob Patientinnen und Patienten vom BAG als "mit" oder "wegen" Covid-19 hospitalisiert ausgewiesen werden, ist von den erhaltenen Informationen der Spitalärzteschaft abhängig, die zum Zeitpunkt der Meldung vorliegen. Als "mit" Covid-19 hospitalisiert gelten sämtliche Personen, deren primärer Grund für den Spitaleintritt keine Covid-19 Erkrankung war. Im Sinne der Transparenz ist seit Anfang Februar 2022 eine Auswertung nach Grund des Spitalaufenthaltes auf dem Dashboard veröffentlicht.
Bei diesen statistischen Angaben gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Hospitalisierungsgründe von Patientinnen und Patienten während ihres Spitalaufenthalts auch verändern können. So können Covid-19-Patientinnen/-Patienten zwar zunächst wegen eines Unfalls hospitalisiert worden sein, im Verlauf der Hospitalisation aber wegen der Covid-19 Erkrankung eine Spitalpflege oder gar eine Intensivpflege benötigen.
Der Bundesrat erachtet die in der Motion geforderten Punkte als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.