22.3075 · Interpellation · 2022-03-07
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Das 2020 revidierte Bundesgesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau soll den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit sicherstellen. Ebenso hat der Bundesrat Massnahmen im Aktionsplan zur Gleichstellungsstrategie definiert. Doch Frauen verdienen in der Schweiz noch immer durchschnittlich etwa 19 Prozent weniger als Männer. Die Covid-19-Pandemie verstärkte die Ungleichheit und setzt Frauen einem höheren Armutsrisiko aus.
In diesen Tagen endet die Vernehmlassung der Europäischen Kommission, zum Vorschlag zur Gewährleistung von Lohntransparenz.
Zur Gewährung von Lohntransparenz in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Unternehmen und Anstalten, steht der Bundesrat in der Verantwortung. Deshalb bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat, die von der EU vorgeschlagenen Massnahmen? Welche erfüllen die Bundesverwaltung und die bundesnahen Betriebe bereits? Welche gehen über unsere Vorgaben hinaus? Ist der Bundesrat bereit, die weiter reichenden Massnahmen der EU umzusetzen?
2. Wie schätzt der Bundesrat die Wirksamkeit von Logib zur Bekämpfung von Lohnungleichheit ein?
3. Gemäss der letzten Lohngleichheitsprüfung der Bundesverwaltung betrug der unerklärte Unterschied 3,3 Prozent. Welche Gründe sind für diese Lohndifferenz ausschlaggebend? In welchen Bereichen der Bundesverwaltung sind die Lohndifferenzen am ausgeprägtesten und aus welchen Gründen? Was sind die aktuellen "Good Practices" und wie wendet die Bundesverwaltung diese an?
4. Hinsichtlich der Prämien wird deutlich, dass weniger Frauen Prämien und vor allem auch weniger hohe Prämien erhalten. Dies auch aus dem Grund, dass Frauen weniger in hohen Kaderpositionen und vielfach mit tieferem Beschäftigungsgrad tätig sind. Was sieht der Bundesrat vor, diese Tendenz zu brechen? Welche Massnahmen strebt der Bundesrat an, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Kaderstellen zu ermöglichen?
5. Ist der Bundesrat bereit, die geltenden Leitlinien der Bundesverwaltung zur Definition des Einstiegslohns in Sachen Lohngleichheit zu überprüfen und wenn notwendig zu präzisieren? Wenn nein, aus welchen Gründen schätzt der Bundesrat die aktuellen Leitlinien hinsichtlich Lohngleichheit als genügend ein?
6. Wo sieht der Bundesrat Handlungsbedarf in Bezug auf die Verbesserung der Lohntransparenz in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Betrieben?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1:
Der Vorschlag der EU für eine Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen zielt darauf ab, entsprechende Mindestanforderungen zu definieren.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die für das Bundespersonal geltenden Vorschriften und die Regelungen der bundesnahen Unternehmen bereits ein ähnliches Niveau aufweisen wie die von der Interpellantin zitierten Richtlinien der EU. Somit besteht hinsichtlich dieser Richtlinien kein Handlungsbedarf.
Zu 2:
Der Bund stellt gemäss Artikel 13c des Gleichstellungsgesetzes (GIG) allen Arbeitgebenden das Standard-Analyse-Tool Logib kostenlos zur Verfügung. Verschiedene Studien zeigen, dass Unternehmen nach der Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse Massnahmen wie Lohnanpassungen vornehmen. So gaben zum Beispiel bei der Regulierungsfolgeabschätzung 2015 zur Revision des GlG rund die Hälfte der Unternehmen an, nach durchgeführter Lohngleichheitsanalyse Lohnanpassungen vorgenommen zu haben. Im Bericht zur Wirkung der Lohngleichheitskontrollen des Bundes gaben sogar 70 Prozent der Unternehmen an, dass die Kontrollen eine Wirkung erzielten und sie in diesem Rahmen Lohnanpassungen vorgenommen hätten. Das Standard-Analyse-Tool des Bundes Logib bzw. Lohngleichheitsanalysen weisen demnach eine hohe Wirksamkeit zur Überwindung oder Vermeidung von Lohnungleichheiten zwischen den Geschlechtern auf.
Zu 3, 5 und 6:
Die im Jahr 2018 bei der gesamten Bundesverwaltung durchgeführte Lohngleichheitsanalyse hat eine geschlechtsspezifische Lohndifferenz von 3.3 Prozent ergeben. Bis Ende 2022 werden die detaillierten Ergebnisse des Bundes für die gesamte Bundesverwaltung sowie pro Departement und pro Amt vorliegen und durch eine Revisionsgesellschaft gemäss den Bestimmungen des GlG überprüft. Gemäss Artikel 13i GIG werden die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse und der Überprüfung veröffentlicht.
Die bundesnahen Unternehmen und Anstalten führen regelmässig Lohngleichheitsanalysen durch und kommentieren die Ergebnisse im Rahmen des Reportings der verselbständigten Einheiten. Die bisherigen Ergebnisse zeigen ein ähnliches Bild wie in der Bundesverwaltung. Die Fragen zur Transparenz und Lohngleichheit bei den Einstiegslöhnen werden im Rahmen des Prüfauftrags "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" als Massnahme in der vom Bundesrat verabschiedeten Gleichstellungsstrategie 2030 aufgegriffen und geprüft.
Die Lohnpolitik in der Bundesverwaltung sowie jene bei den bundesnahen Unternehmen und Anstalten ist darauf ausgerichtet, Lohnungleichheiten zu verhindern. Daher wird die Lohngleichheit - wie oben ausgeführt - auch regelmässig überprüft. Nach Auffassung des Bundesrates entspricht dieses Vorgehen den "Good Practices" in Wirtschaft und Verwaltung.
Zu 4:
Die durchschnittlich ausbezahlten Prämien an Frauen (CHF 1'843) sind absolut gesehen tiefer ist als die durchschnittlich ausbezahlte Prämie an Männer (CHF 2'169). Werden die Leistungsprämien aber auf die jeweiligen Beschäftigungsgrade und die Lohnklassen bezogen, lässt sich keine systematische Ungleichheit erkennen. Mit den strategischen Sollwerten für Frauen in Kaderlohnklassen konnte in den letzten Jahren der Anteil der Frauen in Kaderpositionen erhöht werden. Mit dieser Massnahme dürften sich auch die Unterschiede bei den ausbezahlten Prämien zwischen Frauen und Männern verringern.
Was die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben betrifft, so erreicht die Politik des Bundesrates in den Personalbefragungen hohe Zufriedenheitswerte. Daher soll die bisherige Politik der kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung auf neue Bedürfnisse weitergeführt werden.
Antwort des Bundesrates.