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Volle Transparenz beim Rohstoffhandel. Die Fehler vermeiden, die uns im Bankensektor teuer zu stehen gekommen sind

22.3133 · Motion · 2022-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen vorzubereiten:

1. Er soll eine Botschaft für ein Rohstoffhandelsgesetz vorlegen.

2. Dieses Gesetz soll die Regeln festlegen, die eingehalten werden müssen, wenn internationaler Rohstoffhandel in der Schweiz abgewickelt wird.

3. Das Gesetz soll ein System vorsehen, das die komplette Rückverfolgbarkeit der Transaktionen, Lieferungen und Rohstoffe gewährleistet. Damit sollte es auch möglich sein, die Einhaltung von bestehenden Standards beim Rohstoffabbau, beim Recycling und bei der Herstellung zu überprüfen.

4. Dieses Gesetz soll Standards gewährleisten, die mit denen vergleichbar sind, die bei den Banken Anwendung finden: betreffend die Rechtmässigkeit der Geldmittel, die Transparenz in Bezug auf die wirtschaftlich berechtigten Personen, die Einhaltung der Steuergesetze, die Einhaltung internationaler Sanktionen usw.

5. Das Gesetz soll die Kompetenzen der Finma dahingehend erweitern, dass sie mit der gesamten Aufsicht über den Sektor beauftragt ist und das Rohstoffhandelsgesetz anwendet. In diesem Bereich verfügt sie bereits heute über einige Verantwortlichkeiten.

Begründung

80 Prozent der aus Russland exportierten Rohstoffe werden in der Schweiz gehandelt. Diese Tatsache zeugt vom gewaltigen Risiko, das der Rohstoffhandelsplatz Schweiz für den Ruf unseres Landes darstellt. Der Bund verfügt nicht einmal über einen Überblick darüber, was sich dort abspielt, und die Regulierung dieses Handelsplatzes ist höchst lückenhaft, ja praktisch inexistent.

Um zu vermeiden, dass die Schweiz plötzlich unter riesigen Druck gerät - wie damals aufgrund des Bankgeheimnisses, der Geldwäscherei und der Steuerflucht -, müssen dringend Rahmenbedingungen festgelegt werden. Falls wir nicht jetzt zur Tat schreiten, könnten wir es bald bitter bereuen.

Die Verabschiedung eines Rohstoffhandelsgesetzes würde es ermöglichen, diese Branche besser gegen die Missstände zu schützen, die ihren Fortbestand gefährden. Ausserdem würde ein solches Gesetz den Ruf der Schweiz schützen und vermeiden, dass unser Land aufgrund der Missstände im Rohstoffsektor von der internationalen Staatengemeinschaft plötzlich stark unter Druck gesetzt wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat für den Rohstoffsektor der Schweiz spezifische Risiken identifiziert und entsprechend gehandelt. So sind im Januar 2021 die Bestimmungen über die Transparenz von Zahlungen von rohstoffgewinnenden Unternehmen in Kraft getreten (Art. 964d OR). Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Transparenz im Rahmen eines international koordinierten Verfahrens auf den Handel auszudehnen (Art. 964i OR). Mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlags des Parlaments zur eidgenössischen Volksinitiative "Verantwortungsvolle Unternehmensführung - zum Schutz von Mensch und Umwelt" am 1. Januar 2022, wird der Grad der Regulierung im Rohstoffsektor weiter erhöht. Die neuen Bestimmungen sehen eine Pflicht zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit (Umwelt, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung; Art. 964b OR) sowie zur Sorgfaltsprüfung und Transparenz betreffend "Konfliktmineralien" (Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold) und Kinderarbeit vor (Art. 964j OR).

Die Bestimmungen orientieren sich an der EU-Regulierung und gehen betreffend Kinderarbeit darüber hinaus. Zudem umfasst auch die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG; SR 955.0) und des Edelmetallkontrollgesetzes (SR 941.31) Massnahmen, die den Rohstoffsektor betreffen. Dadurch wird unter anderem der professionelle Handel mit Edelmetallen reguliert. Zum anderen wird das Zentralamt für Edelmetallkontrolle die Aufsicht im Bereich der Geldwäsche über Handelsprüfer, die mit Bankedelmetallen handeln, übernehmen. Des Weiteren sind Finanzintermediäre, einschliesslich der Schweizer Banken, die den Rohstoffhandel finanzieren, gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (vgl. Art. 9 GwG) an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu melden.

Der Rohstoffhandel ist eine internationale Tätigkeit. Daher setzt sich die Schweiz international für mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Lieferketten ein. So unterstützt die Schweiz die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), den freiwilligen, globalen Gouvernanzstandard für den Rohstoffsektor. Der EITI Standard enthält, unter anderem, Anforderungen zur Transparenz im Rohstoffhandel, die in den letzten Jahren durch das Engagement der Schweiz und im Dialog mit den Rohstofffirmen verstärkt wurden. Die Schweiz spielt bei der aktiven Beteiligung des Schweizer Rohstoffsektors in der EITI durch konstanten Dialog mit dem Sektor eine wichtige Rolle. Weiter hat die Bundesverwaltung zur Verbesserung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Goldströme am 24. September 2020 bei der Weltzollorganisation einen Vorschlag zur Anpassung der internationalen zolltarifarischen Klassifizierung von Gold eingereicht. Damit soll die Transparenz und Rückverfolgbarkeit des internationalen Handels mit Gold verbessert werden. Die Schweiz setzt die vorgeschlagene Anpassung bereits ab 1. Januar 2021 für Goldeinfuhren in die Schweiz um.

Der Bundesrat erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gemäss den international anerkannten CSR-Standards, wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland wahrnehmen. Dies gilt auch für den Rohstoffhandel: Bereits im Jahr 2018 veröffentlichte das SECO zusammen mit dem EDA einen Leitfaden für im Rohstoffhandel tätige Unternehmen zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, entlang der gesamten Rohstofflieferkette, kohärent mit den OECD-Leitfäden zur Sorgfaltsprüfung.

Unter Berücksichtigung der innen- und aussenpolitischen Bedeutung des Rohstoffsektors, und insbesondere des Rohstoffhandels, setzte der Bundesrat im Jahr 2013 die interdepartementale Plattform Rohstoffe ein. Sie hat das Mandat, Entwicklungen zu verfolgen, aufkommende Risiken zu identifizieren und unter Einbezug der relevanten Stakeholder darauf zu reagieren. Seither erstattete der Bundesrat in regelmässigen Abständen Bericht über die von der Plattform koordinierten Arbeiten. Die Plattform stellt den Informationsfluss innerhalb der Bundesverwaltung und mit externen Stakeholdern sicher. Die in der Plattform vertretenen Departemente pflegen einen regelmässigen Dialog mit den Akteuren des Sektors sowie mit interessierten NGOs. So organisierte die Plattform kürzlich einen Austausch zwischen Rohstoffhändlern, NGOs und dem Bund, unter anderem zum Thema Sanktionen und russische Rohstoffe.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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