22.3169 · Interpellation · 2022-03-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit 2007 hat der Anteil der ausländischen Privatkunden an Wertschriften der Schweizer Banken in der Schweiz drastisch abgenommen. Der Steuerausfall für die Schweiz bewegt sich im Milliardenbereich.
Aufgrund dessen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In welche Staaten sind diese ausländischen Privatkunden ausgewichen?
2. Wie hoch fallen die Steuerbeträge aus, welche die Schweiz für Staaten im AIA eingezogen und weitergeleitet hat?
3. Wie hoch fallen die Beträge aus, welche die Schweiz von Staaten im AIA erhalten hat?
4. Wie hoch fallen die Erträge unter dem Strich zu Gunsten oder zu Lasten der Schweiz aus dem AIA aus?
Begründung
Der reale sowie der prozentuale Anteil der ausländischen Privatkunden an den in der Schweiz an Schweizer Banken deponierten Wertschriften hat seit dem Oktober 2007 drastisch abgenommen (SNB Monatsstatistik).
Der Höchststand 2007 lag bei 1078 Milliarden; im Dezember 2021 lag dieser Wert noch bei 643 Milliarden (-40.35%)!
Die Abschaffung des Bankkundengeheimnisses hat viele ausländische Privatkunden zum Verlassen des Finanzplatzes Schweiz bewegt. Dank dem Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) sollte der Bund Daten erhalten haben, welche Aufschluss geben können, in welche Staaten diese ausländischen Privatkunden ausgewichen sind. Indem der Bundesrat aufzeigt, wie sich die Fiskalbewegungen zwischen der Schweiz und anderen Staaten verhalten, kann er ermitteln, in welchem Bereich sich die Mindereinnahmen durch Steuern für den Bund bewegen
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der AIA-Standard sieht vor, dass Schweizer Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind, und diese Daten von der Schweiz an die Staaten übermittelt werden, mit denen ein AIA-Abkommen in Kraft ist. Im Gegenzug erhält die Schweiz gleichartige Informationen von ihren Partnerstaaten betreffend in der Schweiz steuerlich ansässige Personen, sofern diese ein Konto in einem Partnerstaat besitzen. Mit der Einführung des AIA hat eine Mehrheit der Staaten für ihre steuerpflichtigen Personen Programme zur Regularisierung von in der Vergangenheit unversteuerten Geldern vorgesehen, um einen reibungslosen Übergang zum neuen System des AIA zu gewährleisten. Dass die von den Schweizer Finanzinstituten in der Schweiz verwalteten Vermögenswerte ausländischer Kunden im Zuge der steuerlichen Regularisierung abnehmen, war nicht auszuschliessen. Dasselbe gilt für eine Vermögensverschiebung in Staaten, welche die internationalen Standards im Bereich des steuerlichen Informationsaustauschs nicht umsetzen. Die ökonomischen Auswirkungen der Einführung des AIA sind im Kontext der damaligen und aktuellen regulatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen an die Finanzbranche zu sehen. In welche Staaten die Vermögenswerte geflossen sind, ist nicht Gegenstand des AIA und somit nicht bekannt.
2. Ausgetauscht werden Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen, darunter der Name, die Anschrift, der Ansässigkeitsstaat und die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zum meldenden Finanzinstitut, der Kontosaldo und die Kapitaleinkommen (Zinsen, Dividenden, Veräusserungserlöse und andere Einkünfte). Es werden keine Steuerbeträge eingezogen und weitergeleitet und auch keine Information dazu ausgetauscht.
3. Auch die Schweiz erhält keine Steuerbeträge vom Ausland. Dank den ausgetauschten Informationen können jedoch die kantonalen Steuerbehörden überprüfen, ob die steuerpflichtigen Personen ihre Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung korrekt deklariert haben.
4. In Bezug auf die steuerlichen Auswirkungen kann auf die Ausführungen in der Botschaft zur Einführung des AIA verwiesen werden (vgl. BBl 2015 5519). Im Zuge der Einführung des AIA sind die Anzahl strafloser Selbstanzeigen sowie die durch die Kantone veranlagten Nachsteuern und Bussen stark angestiegen (vgl. dazu die Übersicht auf https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/strafuntersuchungen.html).
Antwort des Bundesrates.