Sind Tiefenlager für hochaktive Abfälle, die für eine Million Jahre ausgelegt werden müssen, bald überflüssig?
22.3186 · Interpellation · 2022-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der hochradioaktive Abfall von abgebrannten Brennstäben muss für eine Million Jahre von der Biosphäre ferngehalten werden. Ein Atommüll-Lager müsste deshalb unbeschadet mehrere Eiszeiten überdauern. Das Tiefenlagerkonzept der NAGRA sieht eine Lagerung der Abfälle in mehreren hundert Meter Tiefe vor. Die Stahlbehälter mit dem hochradioaktiven Atommüll würden in Stollen von mehreren hundert Metern Länge hintereinander eingelagert, die anschliessend mit Bentonit verfüllt werden. Der Abfall wäre damit kaum mehr rückholbar oder nur mit sehr aufwändigen Methoden.
Frankreich geht von einem Lagerkonzept mit einfacher Rückholbarkeit aus. Das Konzept geht davon aus, dass der Abfall in naher Zukunft behandelt werden kann und dabei zusätzlich noch Energie freisetzt. Dieses Transmutationsverfahren war bis anhin ein Traum der Forschenden, doch jetzt scheint es Realität zu werden.
Das Belgian Nuclear Research Centre, SCK CEN, baut einen Forschungsreaktor, in dem ein Teilchenbeschleuniger mit einem Kernreaktor gekoppelt wird. Im Rahmen des MYRRHA-Projekts wird der Transmutationsprozess untersucht. Dabei werden radioaktive Stoffe mit einer langen Lebensdauer in weniger giftige Stoffe mit einer kurzen Lebensdauer umgewandelt. Dank der Transmutation verringert sich das endgültige Volumen des Restmülls um einen beträchtlichen Faktor, und das natürliche Strahlungsniveau wird viel früher erreicht. Dadurch kann die geologische Endlagerung erheblich optimiert werden. Es sei nur noch eine Frage von wenigen Jahren bis diese Technik im grossen Massstab anwendbar sei. Bis das schweizerische Lager für hochaktive Abfälle gebaut wird (planmässig 2050) könnte eine Form der Transmutations-Technologie tatsächlich in Anwendung sein.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Erachtet der Bundesrat das Problem des hochradioaktiven Abfalls mit der Tiefenlagerung grundsätzlich als optimal gelöst, wenn abgebrannte Brennelemente über eine Million Jahre von der Biosphäre ferngehalten werden müssen?
2. Wie beurteilt der Bundesrat das Transmutationsverfahren? Erachtet er diese Behandlungsmethode in den nächsten Jahrzehnten als anwendbar?
3. Welchen Einfluss hätte eine praxistaugliche Transmutation auf das Tiefenlagekonzept? Ist der Bundesrat bereit von der NAGRA ein alternatives Entsorgungskonzept unter Einbezug von Transmutationsverfahren vorlegen zu lassen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die geologische Tiefenlagerung ist gemäss dem heutigen Wissensstand nach wie vor die einzige geeignete und praktikable Methode, welche den Schutz von Mensch und Umwelt vor der radioaktiven Strahlung der Abfälle über die notwendige Zeitdauer gewährleisten kann.
2. Unter dem Begriff Transmutation wird generell die Umwandlung von chemischen Elementen zu anderen chemischen Elementen durch kernphysikalische Prozesse verstanden. In Bezug auf die hochradioaktiven Abfälle steht die gezielte Umwandlung langlebiger radioaktiver Stoffe in kurzlebige radioaktive oder stabile Stoffe durch Neutroneneinfang oder Kernspaltung im Fokus mit dem Ziel, die Gefährlichkeit der Abfälle zu verringern. Zur Transmutation wird bereits seit Jahrzehnten international geforscht. Wenngleich gewisse Erfolge im Labormassstab zu verbuchen sind, steht der Nachweis einer grosstechnischen Anwendung dieser Technologie aus und es sind noch viele offene Fragen zu klären. Es ist aus heutiger Sicht nicht absehbar, ob und wann die Transmutationstechnologie zur praktischen Nutzung verfügbar sein wird.
3. Sollte es eines Tages gelingen, die Transmutation von hochradioaktiven Abfällen in einem grosstechnischen Massstab durchzuführen, würden durch die Anwendung dieses Verfahrens weiterhin radioaktive Abfälle anfallen. Diese würden zwar weniger lang strahlen und ihr Gesamtvolumen wäre verringert, gleichwohl müssten sie gemäss aktuell geltender Gesetzeslage immer noch in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden. Neue Entwicklungen können im Entsorgungsprogramm aufgegriffen werden. Dieses müssen die Entsorgungspflichtigen alle fünf Jahre beim Bund einreichen. Die Entsorgungspflichtigen zeigen darin eine gesamtheitliche übergeordnete Darstellung der Entsorgung aller radioaktiven Abfälle der Schweiz. Die zuständigen Bundesbehörden überprüfen das Programm, der Bundesrat genehmigt es und verfügt Auflagen. Der Bundesversammlung erstattet er Bericht.
Antwort des Bundesrates.