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22.3488 · Interpellation · 2022-05-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Rückmeldungen von Spitälern und Pflegeheimen zeigen, dass sich der Personalmangel in der Pflege weiter zuspitzt. Pflegende verlassen ihren Beruf oder fehlen wegen Erschöpfung. Betten werden geschlossen. Wartezeiten bei Patient:innen und eine zusätzliche Belastung des noch vorhandenen Personals sind die Konsequenzen.

Am 28. November 2021 wurde die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat hat die Umsetzung in zwei Etappen beschlossen. Innovative Betriebe handeln und reduzieren die Wochenarbeitszeit, um die Pflegenden im Beruf zu halten. Viele Einrichtungen zögern wegen den Finanzen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

viele Kantone verweisen auf den Bund und sehen sich nicht in der Pflicht, die Umsetzung der Pflegeinitiative jetzt anzugehen. Dabei wäre es von grösster Bedeutung, dass die Kantone ihrer Verpflichtung nachkommen. Sowohl in ihrer Verantwortung für die Gesundheitsversorgung und die Spitalplanung als auch in ihrer Rolle als Kostenträger oder Spitalbetreiber sind sie gefordert. Dies auch mit Blick auf den nächsten Herbst, wo die pandemiebedingte Belastung wahrscheinlich wieder zunehmen wird. Eine gesetzliche Verpflichtung schafft das Covid-19-Gesetz, welches die Kantone verpflichtet, Vorhalteleistungen für Versorgungsspitzen zu finanzieren und die nötigen Kapazitäten zu bestimmen. Die Kantone haben es in der Hand über finanzielle Anreize oder die Reduktion der Wochenarbeitszeit Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Pflegenden im Beruf zuhalten. Ihre Untätigkeit gefährdet die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und treibt die Pflegenden weiter aus dem Beruf.

Fragen an den Bundesrat:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Haltung von Kantonen, mit Massnahmen für den Personalerhalt in der Pflege abzuwarten, bis nationale Vorgaben zur Umsetzung der Pflegeinitiative bestehen?

2. Wie beurteilt er die Umsetzung von Artikel 3 Absatz 4bis des Covid-19-Gesetzes durch die Kantone?

3. Welche Massnahmen könnten die Kantone ergreifen, um den Personalerhalt der Pflege zu erhöhen?

4. Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen einzelner Institutionen, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren?

5. Sieht er ein Monitoring vor, um die besorgniserregenden Entwicklungen in der Pflege zeitnah und zentral zu erfassen?

6. Wie beurteilt er das Ausweichen auf teures temporär tätiges Pflegepersonal?

7. Sieht er weitere Möglichkeiten, um die gefährdete Versorgung rasch sicherzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Interpellantin, dass Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zügig umgesetzt werden müssen und nicht zuerst die Umsetzung der Volksinitiative auf Bundesebene abgewartet werden darf. Er weist darauf hin, dass der aufgrund der Annahme der Volksinitiative eingeführte Artikel 117b BV die Kompetenzen zwischen Bund, Kantonen und Arbeitgebern nicht verschiebt. So ist genannt, dass der Bund "im Rahmen seiner Zuständigkeiten" Ausführungsbestimmungen u.a. über arbeitsrechtliche Bestimmungen erlässt.

Der Bundesrat hat die Umsetzung des Verfassungsartikels in zwei Etappen beschlossen, um die Zahl der Pflegediplome rasch zu erhöhen. Die Botschaft zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive [www.bag.admin.ch > Berufe im Gesundheitswesen > Gesundheitsberufe der Tertiärstufe > Volksinitiative "Für eine starke Pflege"] wurde vom Bundesrat bereits am 25. Mai 2022 dem Parlament überwiesen. Die Ausbildung genügender Pflegefachkräfte ist eine wichtige Voraussetzung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die weiteren Inhalte des neuen Verfassungsartikels sollen in einer zweiten Umsetzungsetappe behandelt werden. Dazu gehören unter anderem anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen.

Allerdings braucht auch die Umsetzung der Ausbildungsoffensive Zeit und sie wird voraussichtlich nicht vor Mitte 2024 in Kraft treten. Es sind daher alle Akteure, auch die Kantone gefordert, rasch Massnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.

2. Das Parlament hat in der Wintersession 2021 im Covid-19-Gesetz (SR 818.102) festgelegt, dass die Kantone die nötigen Spitalkapazitäten bestimmen müssen. Dem Bund kommt nach Artikel 3 Absatz 4bis Covid-19-Gesetz nur eine Koordinationsrolle zu. Die Kantone haben bisher darauf verzichtet, einen konkreten Kapazitätsausbau festzulegen. Die SGK-N unterstützt den Bundesrat in dieser Einschätzung und hat deshalb am 20. Mai 2022 einstimmig beschlossen, der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) in einem Schreiben ihre Besorgnis zum Ausdruck zu bringen und darauf zu verweisen, dass es den Kantonen obliegt, für ausreichende Spitalkapazitäten zu sorgen.

3. / 4. Als Arbeitgeber können die Kantone die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret verbessern. Was unter anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen verstanden wird, hängt von der konkreten Situation ab. Es kann dies die Verkürzung der Wochenarbeitszeit sein. Aber auch vorausschauende Dienstplanung, das rasche Überbrücken von Personalengpässen, lebenslanges Lernen und der kompetenzgerechte Einsatz aller Pflegenden oder bessere Vereinbarung zwischen Berufs- und Privatleben wie auch die Entlöhnung oder die höhere Entschädigung von Schichtarbeit können darunterfallen. Mit der Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen mit den Sozialpartnern oder durch den Erlass von Personalreglementen können situationsgerechte Verbesserungen erreicht werden. Im Rahmen der Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative wird der Bund zusammen mit den Kantonen unter anderem analysieren, ob die Durchführung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Gesundheitsbereich optimiert werden kann.

5. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft derzeit die für ein Monitoring Pflege erforderlichen Voraussetzungen, um die Situation des Pflegepersonals regelmässig und langfristig zu erfassen. Dies geschieht unter anderem im Austausch mit der Plattform Gesundheitspersonal.

6. Zurzeit liegen dem Bundesrat keine quantitativen Angaben hinsichtlich der Zunahme von Temporäranstellungen vor. Der Bundesrat erachtet es jedoch als sinnvoll, Massnahmen zu ergreifen, um vorübergehende Personalengpässe rasch zu überbrücken und damit das Pflegepersonal zu entlasten.

7. Neben einer genügenden Personalausstattung fördert ein situationsspezifischer Einsatz der einschlägig qualifizierten Gesundheitsfachpersonen (Skill-/Grade-Mix) die Effizienz und Qualität der pflegerischen Versorgung. Zudem erhöhen langfristige Arbeitsplanung und eine positive Betriebs- und Führungskultur die Arbeitszufriedenheit und den Personalerhalt, was ebenfalls zur Qualitätssicherung beiträgt. Diesbezüglich sind die Gesundheitsinstitutionen gefordert.

Antwort des Bundesrates.