22.3504 · Interpellation · 2022-05-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie werden die Städte und Gemeinden aktuell bei der konkreten Umsetzung dieser Handlungsanweisungen zur Verbesserung des Stadtklimas unterstützt?
2. Erachtet der Bundesrat die aktuelle Unterstützung als ausreichend oder sind weitere Massnahmen angezeigt?
3. Welche Schritte sind nach der Beendigung der Programmphase 2019-2022 geplant?
4. Hat der Bundesrat einen Überblick über die verschiedenen bereits ergriffenen Massnahmen gegen Klimaerhitzung der Städte?
Begründung
Mit dem Klimawandel werden Hitzeperioden häufiger, länger und heisser. In Städten und Agglomerationen ist die Hitzebelastung besonders gross, denn die vielen versiegelten Flächen absorbieren die Sonnenstrahlung und heizen die Umgebung auf. Die Städte müssen die Bevölkerung vor nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung schützen und bei der Gestaltung des öffentlichen Raums Massnahmen zum Erhalt sowie zur Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung treffen. Dass diesbezüglich ein grosser Leidensdruck besteht ist unter anderem daran ersichtlich, dass in den letzten Jahren in verschiedenen Schweizer Städten Initiativen zur Verbesserung des Stadtklimas eingereicht wurden.
Im 2018 erschienenen Bericht des Bundesamts für Umwelt (Bafu) "Hitze in den Städten: Grundlagen für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung" steht unter anderem geschrieben, dass der Bund die Koordinationsaufgabe bei der Anpassung an den Klimawandel übernimmt. In diesem Rahmen hat er das Pilotprogramm "Anpassung an den Klimawandel" durchgeführt und mit dem Bericht den Städten und Gemeinden zudem wirkungsvolle Handlungsanweisungen zur Anpassung an die Hitzebelastung für die klimaangepasste Siedlungsentwicklung aufgezeigt.
In der ablehnenden Antwort des Bundesrates zum Postulat 19.3908 steht: "Viele konkrete Arbeiten zum Umgang mit der zunehmenden Hitzebelastung infolge des Klimawandels laufen bereits." Es ist wichtig zu wissen, welche Arbeiten laufen und dass jemand für die gesamte Schweiz einen Überblick hat.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Artikel 8 des CO2-Gesetzes (SR 641.71) beauftragt den Bund, Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu koordinieren und die dafür erforderlichen Grundlagen bereitzustellen. Die Strategie des Bundesrates zur "Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz" beschreibt die zunehmende Hitzebelastung in den Städten und Agglomerationen als eine der grössten Herausforderungen. Mit dem Bericht "Hitze in Städten" hat der Bund den Städten und Gemeinden im Jahr 2018 eine Planungshilfe für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung zur Verfügung gestellt. Die grössere Hitzebelastung ist auch im Pilotprogramm Anpassung an den Klimawandel ein Kernthema: Von den gesamthaft 81 Projekten mit Modellcharakter, die der Bund in den beiden Phasen 2013-2017 und 2018-2022 mitfinanziert, befassen sich 16 damit (vgl. www.bafu.admin.ch/klimaanpassung-pilotprogramm). Im Mai 2022 hat das Bundesamt für Umwelt BAFU den "Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden - Eine Anleitung in acht Schritten" veröffentlicht. Mit dem "Online-Tool für Gemeinden" steht ab Herbst 2022 eine weitere Hilfestellung bereit, um die spezifischen Risiken des Klimawandels und geeignete Anpassungsmassnahmen zu identifizieren.
2. Die Anpassungsstrategie des Bundesrates beruht auf einer Risikoanalyse. Diese wird angesichts der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse in den kommenden Jahren überprüft und nötigenfalls angepasst. Im Zuge dieser Arbeiten kann auch beurteilt werden, ob die Städte bei der Bewältigung der zunehmenden Hitzebelastung mit weiteren Massnahmen unterstützt werden müssten.
3. Die zweite Phase des Pilotprogramms wird im Frühling 2023 mit einem Synthesebericht abgeschlossen und anschliessend evaluiert. Gestützt auf die Ergebnisse wird das BAFU zusammen mit den beteiligten Partnerämtern eine allfällige Weiterentwicklung prüfen.
4. Die Kantone haben den Bund gemäss Artikel 15 Absatz 3 der CO2-Verordnung (SR 641.711) regelmässig über ihre Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu informieren. Diese Berichterstattung beschränkt sich allerdings auf eigene Aktivitäten der Kantone. Der Bundesrat hat daher keine vollständige Übersicht über die ergriffenen Massnahmen gegen die zunehmende Hitzebelastung im Siedlungsgebiet. Konkrete Massnahmenbeispiele wurden für den Bericht "Hitze in Städten" und für das "Online-Tool für Gemeinden" zusammengetragen. Das BAFU prüft derzeit, wie Gemeinden und Planerinnen und Planer über eine Massnahmendatenbank darauf zugreifen könnten.
Antwort des Bundesrates.