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22.3542 · Motion · 2022-06-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine mehrjährige Finanzstrategie zu erarbeiten. Diese soll sich an folgenden Eckwerten orientieren.

1. Es handelt sich um eine mehrjährige, legislaturübergreifende Finanzstrategie, welche einen Teil der strategischen Ziele darstellt. Diese mehrjährige Finanzstrategie soll eine langfristige Schuldenbremsenkonformität garantieren und gleichzeitig bessere finanzielle Handlungsspielräume schaffen.

2. Insbesondere soll die Finanzstrategie folgendes umfassen:

a. Eine departementsübergreifende kohärente Zielsetzung der zukünftigen Finanz- und Steuerpolitik,

b. einen Massnahmenkatalog und Vorschläge zur Beeinflussung der zukünftigen Entwicklung;

c. eine Beurteilung der möglichen Risikofaktoren, sowie Vorschläge zu deren Bewältigung in Übereinstimmung mit der Finanzstrategie.

3. Diese Finanzstrategie soll dem Parlament zur Kenntnisnahme unterbreitet und in periodischen Abständen zur Konsultation vorgelegt werden.

4. Bei der Verabschiedung von einzelnen finanz- und steuerpolitischen Vorlagen an das Parlament soll der Bundesrat die Einbettung dieser Vorlagen in die Finanzstrategie aufzeigen. Bei finanz- und steuerpolitischen Vorlagen, die nicht in der Strategie berücksichtigt wurden, allerdings von erheblicher Tragweite sind, soll der Bundesrat die Implikationen auf die Finanzstrategie aufzeigen.

5. Ziel soll es sein, eine solch umfassende Finanzstrategie erstmalig auf die neue Legislatur auszuarbeiten.

Begründung

Der Bund verfügt über verschiedenste Instrumente der Haushaltsführung. So bestehen mit der Legislaturplanung und dem Legislaturfinanzplan sowie den damit verbundenen Voranschlägen mit integrierten Aufgaben- und Finanzplanungen eher kurzfristige Instrumente. Daneben wird mit den finanzpolitischen Prioritäten versucht, eine mittelfristige Steuerung und ein finanzielles Gleichgewicht des Bundeshaushaltes sicherzustellen. Schliesslich sollen mit dem Bericht zu "Langfristperspektive der öffentlichen Finanzen der Schweiz" Entwicklungsszenarien mit ihren finanziellen Folgen auf ausgewählte Aufgabengebiete aufgezeigt werden.

Diese Instrumente sind wichtig, doch scheint eine gewisse Verbindlichkeit sowie eine notwendige Verknüpfung der unterschiedlichen Instrumente zu fehlen. So heisst es bspw. in einer Publikation der EFV, dass die finanzpolitischen Prioritäten des Bundes gestützt auf eine mittelfristige Perspektive erarbeitet werden, von denen man ausgeht, dass sie sich über die nächsten 8-10 Jahre nicht verändern. Das heisst, man plant von einem sog. No-Policy-Change Szenario aus den eigenen Prioritäten.

Dieser Art der Planung fehlt eine gewisse Kohärenz und Weitsicht. Denn während der Bund einerseits Analysen über zukünftige Risiken erstellt, wozu bspw. das Auftreten einer Pandemie, Strommangellage oder kriegerische Ereignisse gehören, die ihrerseits enorme finanzielle Mittel beanspruchen, spiegeln sich diese bei den finanzpolitischen Prioritäten kaum wider. Finanz- und steuerpolitische Projekte werden unabhängig von diesen Risiken weiterverfolgt.

Des Weiteren hält die EFV weiter fest, dass Langfristperspektiven und Entwicklungsszenarien im Voranschlag nicht oder nur sehr beschränkt berücksichtigt werden. Stattdessen werden die Perspektiven in einem periodisch erscheinenden Bericht aufgezeigt, wobei eine Zusammenfassung in den Legislaturfinanzplan einfliesst. Auch dieses Beispiel zeigt, dass es dem Bund an einer weitsichtigen Finanzstrategie fehlt. Viel eher müsste jeder Voranschlag im Lichte der Langfristperspektiven entwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund ist dringend eine nachhaltige Finanzstrategie benötigt. Denn die Schweiz sieht sich mittel- bis langfristig mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Handelt es sich dabei um klar absehbare Aufgaben, wie die immensen Investitionen in unsere militärische Sicherheit, für unsere nachhaltige Klima- und Energiepolitik, die Problematik der hohen Gesundheitskosten, die fortlaufenden Reformen in der Altersvorsorge und die Demographie im Allgemeinen oder auch die Beziehungen zur EU, steht ausser Frage, dass andere plötzlich auftretende Ereignisse finanzielle Anstrengungen des Bundes notwendig machen werden. Die Covid-19 Pandemie oder der Ukrainekrieg zeigten dies tragischerweise auf.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, dass mittel- und längerfristige Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Staatsfinanzen nicht aus dem Blick geraten dürfen.

Der Bund hat in der Vergangenheit zwei Instrumente eingeführt, um die mittel- bis langfristige Perspektive zu stärken: Zum einen sollen die Berichte zu den Langfristperspektiven für die öffentlichen Finanzen das Bewusstsein für die langfristigen finanziellen Herausforderungen erhöhen. Im Vordergrund stand bisher die Alterung der Gesellschaft und der damit verbundene Ausgabendruck auf AHV, Gesundheit und Langzeitpflege. In Zukunft dürften die staatlichen Kosten des Klimawandels an Bedeutung gewinnen.

Zum anderen wurde der Legislaturfinanzplan mit den Mittelfristperspektiven sowie den steuer- und finanzpolitischen Prioritäten ergänzt (Art. 5 Abs. 1 Bst. b FHV; SR 611.01). Diese umfassen die nächsten 8-10 Jahre und greifen damit über die Legislatur hinaus. Das Ziel ist es, die wichtigsten Entwicklungstendenzen aufzuzeigen und das finanzielle Gleichgewicht des Bundeshaushaltes sicherzustellen. Auf der Einnahmenseite werden die prioritären steuerpolitischen Projekte festgelegt, auf der Ausgabenseite die Entwicklung der Aufgabengebiete. Dabei steht das Wachstum der ungebundenen Ausgaben im Vordergrund.

Die aktuelle Finanzplanung zeigt, dass die Schuldenbremse aus heutiger Sicht bereits im Jahr 2024 nicht mehr eingehalten wird und der Bereinigungsbedarf im Jahr 2025 auf 3 Milliarden ansteigt. Der Grund dafür sind die stark wachsenden Ausgaben für die Armee, für die Überbrückung der fehlenden Assoziierung an Horizon Europe sowie für die Gegenvorschläge zur Gletscherinitiative und zur Prämienentlastungsinitiative. Ein guter Teil der Herausforderungen materialisiert sich also bereits kurzfristig. Für den Bundesrat steht deshalb die Bereinigung des Finanzplans 2024-2026 im Vordergrund.

Die finanzpolitischen Herausforderungen der letzten drei Jahre sind alle neu und zu einem grossen Teil durch externe, bisher nicht absehbare Entwicklungen verursacht. Andere Planungsgrundlagen hätten daran nur wenig geändert. Insbesondere Risiken mit grossen Auswirkungen, aber tiefer Eintretenswahrscheinlichkeit können in der finanziellen Planung nicht direkt abgebildet werden. Hingegen sind die bestehenden Regeln der Schuldenbremse so angelegt, dass genügend Flexibilität und Zeit zur Verfügung steht, um angemessen darauf zu reagieren.

Das Ziel der Finanzpolitik ist mit der Schuldenbremse vorgegeben. Eine Neuverschuldung ist nur temporär möglich, einerseits aus konjunkturellen Gründen, andererseits infolge einer aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklung wie der Corona-Pandemie. Steigt der Finanzierungsbedarf jedoch in bestimmten Bereichen dauerhaft an, sind an anderen Orten Effizienzsteigerungen oder Verzichte sowie allenfalls Steuererhöhungen nötig. In diesem Sinn gibt das Dispositiv der Schuldenbremse bereits eine Finanzstrategie vor. Die Auswirkungen von neuen finanz- und steuerpolitischen Vorlagen können relativ einfach mit dem jeweils aktuellen Finanzplan und den Mittelfristperspektiven abgeschätzt werden. Schon heute weist der Bundesrat in neuen Vorlagen standardmässig auf die finanziellen Auswirkungen für den Bund und die Kantone hin.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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