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Energiepreis. Für eine jährliche Energiezulage, um den finanziellen Druck auf die am stärksten gefährdeten Haushalte zu verringern

22.3571 · Motion · 2022-06-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine jährliche Energiezulage einzuführen, um den finanziellen Druck auf die am stärksten gefährdeten Haushalte aufgrund der steigenden Energiepreise zu verringern.

Begründung

Die Energiepreise sind in der Schweiz seit Anfang 2021 stark gestiegen. Laut dem Landesindex der Konsumentenpreise sind die Preise gegenüber dem Vorjahr um 26 Prozent für Treibstoffe, 39 Prozent für Gas, 76 Prozent für Heizöl und 2 Prozent für Strom angestiegen.

Im April 2022 betrug die Inflation 2,9 Prozent. Das ist zwar weniger als in den anderen europäischen Ländern, aber viermal so viel im Vergleich zur jährlichen Inflation, die 2021 0,6 Prozent verzeichnete. Etwa die Hälfte der aktuellen Inflation ist auf die steigenden Energiepreise zurückzuführen. Angesichts der internationalen Entwicklungen ist es daher höchstwahrscheinlich, dass die Energiepreise weiter steigen werden und damit auch die Inflation.

Laut den Zahlen des Bundesamtes für Statistik gibt ein Haushalt mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 4530 Franken im Durchschnitt fast 8 Prozent des verfügbaren Einkommens für Heizungs- und Warmwasserkosten aus. Steigende Energiepreise wirken sich daher vor allem auf die ärmeren Schichten, aber auch auf die Mittelschicht aus, unabhängig davon, ob man Eigentümerin oder Eigentümer, Mieterin oder Mieter ist, wobei letztere in einer besonderen Situation sind, da sie keine Möglichkeit haben, ihre Wohnung zu sanieren und die Energierechnung zu senken.

Ausgehend von einem durchschnittlichen Preisaufschlag von 60 Franken pro 100 Liter Heizöl wird geschätzt, dass sich der von den Mieterinnen und Mietern zu zahlende Mehrbetrag für eine Vierzimmerwohnung in einem eher schlecht isolierten Gebäude auf 1200 Franken pro Jahr beläuft. Dies ist bei vielen Gebäuden der Fall, die in den 1970er- und 1980er-Jahren gebaut und bis heute nicht renoviert wurden. Um diesen zusätzlichen Kosten für die Haushalte zu begegnen, ist es gerechtfertigt, eine jährliche Energiezulage pro Person vorzusehen.

Diese Zulage kann bis Juni 2023 eingeführt werden, wenn alle Mieterinnen und Mieter die ersten Nebenkostenabrechnungen erhalten, die den Preisanstieg infolge des Ukraine-Konflikts vollständig beinhalten.

Die Auszahlung der Zulage kann unbürokratisch über das bereits bestehende System der Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung erfolgen, das je nach politischem Entscheid auf Personen mit niedrigem Einkommen oder auch auf die Mittelschicht ausgerichtet werden kann. Diese Modalität würde es den Kantonen darüber hinaus ermöglichen, gegebenenfalls auch zusätzliche Beitragszahler zu sein, wenn sie dies wünschen.

Derzeit hat der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die prüfen soll, welche Massnahmen ergriffen werden können oder müssen, um auf den finanziellen Druck zu reagieren, dem die Haushalte aufgrund der steigenden Inflation und Energiepreise ausgesetzt sind. Die Frage der Energiezulage soll im Rahmen dieser Arbeit angegangen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Energiepreise sind international stark gestiegen, was auch in der Schweiz zu einem Anstieg der allgemeinen Teuerung geführt hat. Allerdings ist die Inflation verglichen mit anderen Ländern weiterhin moderat. Im Juli 2022 betrug sie 3,4 Prozent und lag damit rund 5 Prozentpunkte unter dem Wert des Euroraums. Gründe hierfür sind der vergleichsweise tiefe Ausgabenanteil der Haushalte für Energie und die energieeffiziente Wirtschaft. Aktuelle Teuerungsprognosen verschiedener Institute liegen für das Gesamtjahr 2022 bei einer Grössenordnung von rund 2,5 Prozent. Im Jahr 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer liegen. Zudem sollte sich die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise vorläufig fortsetzen, wenn auch weniger dynamisch, als vor dem Krieg in der Ukraine erwartet.

Im Allgemeinen ist die SNB für die Gewährung der Preisstabilität zuständig. Diese verfügt über wirksame Instrumente, um einen allfälligen weiteren Anstieg der Inflation in der Schweiz zu bekämpfen. Anlässlich der geldpolitischen Lagebeurteilung vom 16. Juni hat die SNB den Referenzzinssatz um 50 Basispunkte auf neu -0,25 Prozent erhöht, um dem gestiegenen inflationären Druck entgegenzuwirken. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht anhand der Ergebnisse der eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe der Departemente UVEK, WBF und EFD derzeit aber keinen Bedarf für dringende Massnahmen.

Allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb hat der Bundesrat das WBF (SECO) beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem EDI (BAG, BSV), UVEK (BAFU, BFE, ElCom), EFD (EFV, ESTV), den Handlungsbedarf für verschiedene sozialpolitische Abfederungsmassnahmen unter Berücksichtigung der weiteren Preis-, Inflations- und Lohnentwicklung sowie von bestehenden kantonalen und kommunalen Instrumenten vertieft zu evaluieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.