22.3587 · Interpellation · 2022-06-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Post will mit KLARA, an der fast zur Hälfte private Investoren beteiligt sind, eine landesweite Kommunikationsdrehscheibe aufbauen. Versicherungen, Social Media, Behörden, Banken, Lieferanten und viele mehr sollen in einem von einem staatlich dominierten System integriert werden. Was sich nach einem "Staat im Staate" anhört, überschreitet sämtliche Grenzen des Leistungsauftrages der Post und ist aus ihren eigenen Mitteln ohne Quersubventionierungen kaum zu finanzieren. Darüber hinaus konkurrenziert die Post direkt private Anbieter.
1. Was unternimmt der Bundesrat, um dieses völlig neue Geschäftsmodell der Post zu unterbinden?
2. Wurde der Bundesrat von der Wettbewerbskommission diesbezüglich informiert?
3. Inwieweit wird mit einem solchen Geschäftsmodell das Kartellrecht geritzt?
4. Was sagt der Bundesrat zum Umstand, dass die privaten Teilhaber von KLARA gegenüber den Aktionären der privaten Konkurrenz massiv privilegiert werden (bessere Kreditkondition, staatliches Netzwerk, Marktmacht, Staatsgarantie etc.)?
5. Was müsste am Kartellgesetz geändert werden, um solche marktverzerrende Geschäftsmodelle zu unterbinden?
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1:
Wie der Bundesrat bereits mehrfach dargelegt hat, finden sich in den strategischen Zielen für die Schweizerische Post Kriterien für Beteiligungen und Akquisitionen, deren Einhaltung der Bundesrat beaufsichtigt. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass die Unternehmensführung in der Verantwortung des Verwaltungsrates der Post liegt. Der Bundesrat nimmt auf das operative Geschäft der Post grundsätzlich keinen Einfluss.
Gegen die Übernahme der Aktienmehrheit von KLARA durch die Post wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, welche Fragen zur rechtlichen Grundlage für wirtschaftliche Tätigkeiten der Post und die diesbezüglichen Aufsichtskompetenzen aufwirft. Aussagen dazu sind erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens möglich (vgl. auch 22.3406 Interpellation Guggisberg. Aufsichtsvakuum bei der Post?).
Die PostCom überprüft jedes Jahr, ob die Post das Quersubventionierungsverbot gemäss Art. 19 des Postgesetzes (PG: SR 783.0) einhält. Es wurden keine Verfehlungen der Post festgestellt. Insbesondere ist PostCom auch im Zusammenhang mit den Aufsichtsbeschwerden betreffend KLARA und Livesystems zum Schluss gekommen, dass keine verbotene Quersubventionierung im Einzelfall vorliegt (vgl. Medienmitteilung PostCom vom 23.6.2022).
Frage 2, 3 und 5:
Wie den Medien entnommen werden konnte, ist bei der WEKO eine Anzeige in Zusammenhang mit KLARA hängig. Die WEKO wird den fraglichen Sachverhalt gemäss Art. 7 Kartellgesetz (KG; SR 251) prüfen. Es gibt keine Vorgaben, wonach die WEKO dem Bundesrat Informationen zukommen lassen müsste. Änderungen am Kartellgesetz sind nicht notwendig. Die WEKO verfügt über massgebende Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass eine unzulässige Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens festgestellt wird.
Frage 4
Im Bericht "Staat und Wettbewerb" vom 8.12.2017 (in Erfüllung der Postulate 12.4172 und 15.3880) werden die Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte eingehend dargelegt und diskutiert. Für den Bundesrat sind die dort gezogenen Schlussfolgerungen nach wie vor gültig.
Antwort des Bundesrates.