22.3616 · Interpellation · 2022-06-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Dyslexie (Lese- und Rechtschreibstörung LRS) und Dyskalkulie (Rechenstörung) sind umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Dyslexie und Dyskalkulie sind in der Bevölkerung weit verbreitet, halten bis ins Erwachsenenalter an und wiegen schwer. Dyslexie und Dyskalkulie sind multifaktoriell bedingt und können therapiert, nicht aber geheilt werden. Bei frühzeitiger Abklärung und adäquater Behandlung lernen Betroffene damit umzugehen, bleiben jedoch oft während ihres gesamten Lebens benachteiligt.
Bei Vorliegen einer Diagnose haben Betroffene ein gesetzliches Anrecht (Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen Art. 20) auf einen Nachteilsausgleich. Obwohl die Situation von Betroffenen mit Dyslexie und Dyskalkulie vielerorts erkannt worden ist und Handlungsbedarf besteht, erfolgen Verbesserungen nur zögerlich.
Um den Betroffenen gezielt zu helfen, braucht es eine konsequente und zentrale Datenerhebung. Fundierte Daten sind für die Praxis und die Wissenschaft gleichermassen wichtig und können viel zur Problemlösung beitragen. Auch ermöglichen die Daten, nationale Forschungsprojekte durchzuführen und sich am internationalen Diskurs zu beteiligen.
Der Bundesrat wird deshalb darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der von Dyslexie und Dyskalkulie Betroffenen in der Schweiz?
2. Wie viele Menschen sind von Dyskalkulie und Dyslexie in der Schweiz betroffen?
3. Wie erfassen der Bund und die Kantone systematisch Zahlen von Dyslexie und Dyskalkulie betroffenen Personen?
4. Welche weiteren Massnahmen zu einem fundierten Bild zur systematischen Datenerfassung über Dyslexie und Dyskalkulie in der Schweiz erachtet der Bundesrat als sinnvoll? Welche Zahlen sollten genauer erfasst werden?
5. Gibt es nationale Richtlinien und eine Übersicht, wie der Nachteilsausgleich auf den verschiedenen Bildungsstufen und in allen relevanten Aufnahme- und Qualifikationsverfahren gewährleistet wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat befürwortet, dass Menschen, die von Dyslexie und Dyskalkulie betroffen sind, einen chancengerechten Bildungszugang erhalten und die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten optimal nutzen können. Die adäquate Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderung liegt in ausschliesslicher Kompetenz der Kantone (Artikel 62 Absatz 3 Bundesverfassung und Artikel 20 Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, SR 151.3). Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vollzieht die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 (Sonderpädagogik-Konkordat). Der im Rahmen des Bildungsmonitorings von Bund und Kantonen in Auftrag gegebene und 2021 veröffentlichte Bericht "Sonderpädagogik in der Schweiz" (www.sbfi.admin.ch > Publikationen und Dienstleistungen > Publikationen > Publikationsdatenbank > Sonderpädagogik in der Schweiz) gibt einen Überblick über die aktuelle Situation auf allen Bildungsstufen sowie beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
2./3. Zurzeit erheben weder die Kantone noch der Bund systematisch spezifische Daten zu Dyslexie und Dyskalkulie. Das Bundesamt für Statistik erfasst nationale Zahlen zur Sonderpädagogik in der obligatorischen Schule. Informationen zu den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten (Sprache, emotionale soziale, geistige, körperliche, motorische Entwicklung, Hören, Sehen) werden dabei nicht erfasst.
4. Als Folgemassnamen zum Bericht "Sonderpädagogik in der Schweiz" prüfen Bund und Kantone mögliche Handlungsfelder, um die Datenlage, insbesondere zu einzelnen Förderschwerpunkten, zu verbessern.
5. Für die obligatorische Schule und die Sekundarstufe II Allgemeinbildung führt das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik eine Landkarte mit Informationen und Richtlinien aus den Kantonen zum Nachteilsausgleich. Für die Sekundarstufe II Allgemeinbildung wurde im Auftrag der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz zudem eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs in den Kantonen erarbeitet; ergänzende Informationen bietet der Leitfaden zum Umgang mit Beeinträchtigungen auf der Sekundarstufe II. Der Vernehmlassungsentwurf zur laufenden Revision der Rechtsgrundlagen der Anerkennung der gymnasialen Maturität sieht die Kompetenz der Schweizerischen Maturitätskommission vor, gesamtschweizerische Richtlinien und Empfehlungen für den Nachteilsausgleich für den gymnasialen Bereich zu erlassen.
Mit dem Bericht "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung" des Schweizerischen Dienstleistungszentrums für Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) soll der Informationsstand zum Thema verbessert und ein Beitrag zur Verbesserung der Situation von Lernenden mit Behinderung geleistet werden. In Ergänzung dazu hat die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz Empfehlungen zum Nachteilsausgleich herausgegeben. Um insbesondere Berufsbildungsverantwortliche und Berufsbildungsfachleute zu Dyslexie und Dyskalkulie zu informieren und zu sensibilisieren, hat das SDBB zudem ein Merkblatt zum Thema publiziert.
Diverse Themen zum barrierefreien Hochschulstudium werden durch das Netzwerk Studium und Behinderung Schweiz der Schweizer Hochschulen publiziert (www.swissuniability.ch), so auch Informationen zum Nachteilsausgleich und ein Merkblatt für Lehrende zum Thema Studieren mit Lese- und Rechtschreibstörung.
Antwort des Bundesrates.