22.3630 · Motion · 2022-06-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen neuen Status für selbstständige Plattformarbeitende zu schaffen. Damit soll für Dienstleistungserbringende im Rahmen der Plattformarbeit Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden, welche die von ihnen gewünschte Flexibilität ermöglicht und eine Absicherung gegen gewisse soziale Risiken garantiert. Dieser neue Status kann im Obligationenrecht festgehalten werden als alternative Form des Arbeitsvertrags.
Begründung
Der Bundesrat kommt in seinem Bericht "Digitalisierung - Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts" zum Schluss, dass der Plattformökonomie ein grosses volkswirtschaftliches Potential innewohnt. Trotzdem weigert er sich bis dato, die gesetzlichen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche internationale Digitalunternehmen die Schweiz meiden und ihr Angebot hierzulande nicht anbieten. Zeitgleich wird damit die Gründung und das Wachstum neuer Schweizer Firmen erschwert bzw. unnötig verkompliziert.
Dienstleistungserbringende aus diversen Branchen haben in den vergangenen Jahren begonnen, ihre Dienstleistungen über Plattformen anzubieten - von Gärtnern, Reinigungsfachkräften, über Kuriere bis hin zu Buchhaltern und Beratern. Diese Entwicklung wird je länger je mehr von der Praxis der Vollzugsbehörden und den Gerichten in Frage gestellt. Nicht zuletzt hat dies das Bundesgerichtsurteil über Uber in Genf aufgezeigt. Die Vorteile der Flexibilisierung der Arbeitswelt sollen jedoch auch Dienstleistenden in der Schweiz zu Verfügung stehen, ohne dass dies auf Kosten einer genügenden sozialen Sicherheit geschieht.
Um die Entwicklung dieser potentiell volkswirtschaftlich wichtigen Branche nicht noch länger zu gefährden und die bestehende Unsicherheit bezüglich den Sozialversicherungen zu beheben, wird der Bundesrat aufgefordert, einen neuen Status für Selbstständige in Plattform-Beschäftigung zu definieren. Damit würde auch das Unternehmertum gefordert.
Der verbindliche Inhalt des neuen Status muss so gering wie möglich gehalten werden und in erster Linie einen verhältnismässigen Sozialversicherungsschutz in Bezug auf die Altersvorsorge umfassen. Die Vertragsparteien sollten sich beide vertraglich zu diesem neuen Status bekennen und sozialpartnerschaftliche Lösungen sollen dabei erhalten bleiben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Parlament hat den Bundesrat bereits mit dem Postulat FDP-Liberale Fraktion (17.4087 "Digitalisierung. Ein neuer Status für den Arbeitsmarkt?") vom 13. Dezember 2017 beauftragt, einen neuen Status für Selbstständige in Plattform-Beschäftigung zu prüfen und über dessen Vor- und Nachteile Bericht zu erstatten. Diesem Auftrag ist der Bundesrat mit dem Bericht "Digitalisierung - Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts" vom 27. Oktober 2021 nachgekommen.
Der Bericht zeigt auf, dass die Frage, ob eine Person unter einen solchen neuen Status fallen würde oder nicht, zu neuen Abgrenzungsschwierigkeiten und langdauernden Streitigkeiten führen würde. Das Ziel einer einfacheren Handhabung und der Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit würde mithin klar verfehlt.
Das duale System, welches zwischen unselbstständigerwerbend und selbstständigerwerbend unterscheidet, durchzieht die ganze schweizerische Rechtsordnung. Mit der Einführung eines dritten Status würden die Sozialversicherungen grundlegend davon abweichen, was eine Vielzahl von Anpassungen erforderlich machen würde. Da das duale System in der Bundesverfassung verankert ist (Art. 113 und 114 BV), müsste diese vorgängig geändert werden, bevor Gesetzesanpassungen eingeleitet werden könnten.
Auch im internationalen Verhältnis käme es zu grossem Anpassungsbedarf, da in den Sozialversicherungsabkommen nur zwei Status existieren.
Die Einführung eines dritten Status könnte je nach dessen Ausgestaltung dazu führen, dass Personen, die heute als unselbstständigerwerbend gelten, ihren bestehenden Schutz der Arbeitnehmerversicherungen - Arbeitslosen-, obligatorische Unfallversicherung und obligatorische berufliche Vorsorge - verlieren.
Der Bundesrat erachtet die beitragsrechtliche Unterscheidung der Selbstständigerwerbenden von den Unselbstständigerwerbenden als genügend flexibel, denn sie kann alle Beschäftigungsformen - auch die der Plattformökonomie - abdecken.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.