22.3669 · Motion · 2022-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Transportunternehmen ein System für Mobilitätsgutscheine auszuarbeiten, welches Menschen mit tieferem Einkommen den Zugang zur öV-Mobilität - in einem festzulegenden Umfang - garantiert und Mobilität ohne eigenes Auto fördert.
Begründung
Die Inflation und die steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise führen zu Kaufkraftverlusten. Im Mai 2022 stiegen die Preise im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Prozent. Eine höhere Inflationsrate gab es in der Schweiz letztmals im Oktober 2008. Dürren und Ernteausfälle und Lieferschwierigkeiten als Folge der Produktionsausfälle in China führen dazu, dass das Preisniveau steigt. Diese Preissteigerung trifft Menschen mit tiefen Einkommen besonders, ihr Budget für Energie und Nahrungsmittel wird deutlich mehr belastet als dasjenige von Personen mit höherem Einkommen. Durchschnittlich dürften die zusätzlichen Kosten in diesem Jahr für eine Familie mit einem mittleren Budget zwischen 1500 und 2500 Franken liegen.
Der öV in der Schweiz ist generell betrachtet nicht billig, was in Anbetracht seiner Qualität auch gerechtfertigt ist. Dieser Zustand darf jedoch nicht dazu führen, dass Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten sich öV-Fahrten nicht leisten können.
Mit Mobilitätsgutscheinen wie (z.B. REKA-Rail-Checks) kann sichergestellt werden, dass auch Menschen mit geringem Einkommen sich öV-Fahrten in einem festzulegenden Umfang leisten können und die Verlagerung vom Individual- auf den öffentlichen Verkehr vorangetrieben wird.
Dass ein System mit Rabatten funktioniert, zeigt die Stadt Neuenburg: Mit gezielten öV-Rabatten an bedürftige Menschen konnte eine Steigerung der Anzahl öV-Abonnementen von 53 Prozent innerhalb von 5 Jahren erreicht werden.
Wegen der engen Verzahnung der Kantone und dem engmaschigen öV-System ist eine schweizweit einheitliche Regelung angebracht. Kantonal unterschiedliche Lösungen sind kaum befriedigend.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die Energiepreise bewusst. Er ist bestrebt, den Personenverkehr umweltfreundlicher zu machen. Dem öffentlichen Verkehr (öV) kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. In Erfüllung der Motionen 19.4443 bis 19.4446 wird der Bundesrat mit den zentralen Akteuren einen Massnahmenplan zur Steigerung des öV-Anteils am Gesamtverkehr erarbeiten.
Vom Bund unterstützte Mobilitätsgutscheine lehnt der Bundesrat ab. Die Tarifhoheit im öV liegt bei den Transportunternehmen und wird von der Alliance Swiss Pass koordiniert. Bereits heute bieten die Transportunternehmen im öV verschiedene Ermässigungen für Menschen mit tieferem Einkommen an.
Bund, Kantone oder Gemeinden können Tariferleichterungen bestellen gemäss Art. 28 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1). Solche Angebote müssen vollumfänglich durch die Besteller gedeckt werden. National existieren aktuell keine vom Bund finanzierten Tariferleichterungen. In den Kantonen und Städten hingegen, gibt es mehrere bestellte Tariferleichterungen wie z.B. U-Abo, TransReno Chip-Card, RailChecks für Studierende im Kanton Wallis oder auch in der Stadt Neuenburg.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.