22.3763 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Wie kürzlich in den Medien bekannt wurde, sammelt der NDB in grossem Umfang Daten über Organisationen, Parteien und Politiker*innen. Noch Anfang Mai hatte sich der Bundesrat in Beantwortung der Ip. 22.3191 auf den Standpunkt gestellt, der NDB beschaffe und bearbeitet nur Daten, die der Erfüllung seiner im Gesetz klar definierten Aufgaben dienen würden. Das Aufgabengebiet des NDB ist in Artikel 6 NDG klar geregelt, es betrifft die Abwehr von Terrorismus, Spionage, Gewaltextremismus, Angriffe auf kritische Infrastruktur und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Trotzdem wurde nun bekannt, dass auch bundeshausanwesende Parteien in den NDB-Verzeichnissen registriert sind: In den sicherheitsrelevanten Datenbanken des NDB fanden sich 112 Einträge zur Grünen Partei und 35 zu deren Parteipräsident Balthasar Glättli. Ob es in den NDB-Systemen auch Daten von anderen Parteien gibt, ist bisher nicht bekannt. Alle per Freitextsuche auffindbaren Daten gelten gemäss GPDel als "personenbezogen erschlossen" ("Fiche") und fallen unter die Bearbeitungsschranke gemäss Artikel 5 NDG (Jahresbericht 2019, GPDel, S. 3045-3046)
Ich bitte den Bundesrat daher um folgende Auskünfte:
1. Wie viele Einträge sind per 1. Juni 2022 über die hier im Bundehaus anwesenden Parteien in den Registern des NDB via Freitextsuche auffindbar?
2. Wie viele Einträge sind per 1. Juni 2022 über die hier anwesenden Mitglieder des Parlaments in den Registern des NDB via Freitextsuche auffindbar?
3. Wie viele Einträge davon sind in den sicherheitsrelevanten Datenbanken des NDB abgelegt?
4. Wie viele Einträge davon betreffen öffentliche Dokumente (z.B. Presseschauen) und wie viele betreffen vom NDB selbst erstellte Einträge (wie z.B. sog. Lageberichte/Tageslagen)?
5. Was unternimmt der Bundesrat um dafür zu sorgen, dass der NDB seine Datenbestände im Hinblick auf die Respektierung des Artikel 5 NDG bereinigt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. - 4. Der NDB erstattet regelmässig Bericht über seine Datenbestände. Die an den Bundesrat und die Aufsichtsbehörden, inkl. GPDel, adressierten Berichte sind VERTRAULICH klassifiziert. Im Übrigen veröffentlicht der NDB gewisse Kennzahlen, auch bezüglich seiner Datenbearbeitungen, im seinem jährlichen Bericht "Sicherheit Schweiz".
5. Die GPDel und die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten haben sich mehrmals und eingehend mit der Datenbearbeitung des NDB befasst, auch hinsichtlich der Einhaltung von Art. 5 Abs. 5 NDG. Der NDB hat infolge der berechtigten Kritik verschiedene Optimierungsmassnahmen ergriffen. In diesem Zusammenhang hat er u.a. 2020-2021 über 3 Millionen Datensätze gelöscht.
Antwort des Bundesrates.