22.3776 · Interpellation · 2022-06-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Ständerat hat am 24. September 2020 und der Nationalrat am 3. März 2021 die Motion "Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter" (Motion Herzog, 20.3588) angenommen.
1. Was wurde seit der Annahme durch den Zweitrat (in den letzten 15 Monaten) unternommen, um dem Auftrag des Ständerates und des Nationalrates nachzukommen?
2. Wie sieht der weitere Zeitplan aus, damit Politik und Wissenschaft möglichst bald die verbesserte Datenlage bezüglich Geschlechter zur Verfügung steht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Umsetzung dieser Motion wurde als prioritäre Massnahme in die im April 2021 vom Bundesrat verabschiedete Gleichstellungsstrategie 2030 aufgenommen (www.gleichstellung2030.ch/de/4.1.3.1).
Um die zuständigen Bundesstellen bei der Prüfung, ob die Geschlechterperspektive für eine Studie oder Statistik relevant ist, zu unterstützen, soll ein entsprechendes Arbeitsinstrument, z.B. Leitfaden, Checkliste etc., erstellt werden. Dieses kann sich an den bereits bestehenden Arbeitsinstrumenten für die Gleichstellungsfolgenabschätzung bei der Gesetzgebung orientieren (s. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Herzog Eva 20.3588 "Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter").
Die Federführung für die Umsetzungsarbeiten wurde dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann übertragen und erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen, namentlich dem Bundesamt für Statistik. Aus Ressourcengründen starten die Umsetzungsarbeiten in der zweiten Hälfte 2022, so dass das Instrumentarium im Laufe von 2023 allen Bundesstellen zur Verfügung stehen wird.
Zudem erarbeitet das BFS in Erfüllung des Postulats Marti 19.4132 "Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieden" einen Bericht, der aufzeigt, wie geschlechterspezifische Einkommensunterschiede durch weitere Indikatoren ergänzt werden können. Diese werden bei Eignung in die laufende Statistikproduktion des BFS aufgenommen und auf dessen Internetseite publiziert. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich Ende 2022 publizieren.
Antwort des Bundesrates.