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22.3796 · Motion · 2022-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Sofortfonds für Klimaanpassung in den Städten und Agglomerationen zu schaffen. Dieser stellt Mittel für Sofortmassnahmen wie Verschattungselemente (Pergolen, Flugdächer, Pavillons und Sonnensegel usw.), wasserbezogene Techniken (z. B. Schwammstädte), aber auch für mittel- und längerfristige bauliche Massnahmen zur Verfügung, damit im Siedlungsgebiet mehr Bäume gepflanzt werden können.

Begründung

Die durchschnittliche Temperatur in der Schweiz hat seit Messbeginn (1864) um 2 Grad Celsius zugenommen. Der Anstieg in der Schweiz ist damit doppelt so hoch wie im globalen Mittel. Dieser Trend beschleunigt sich leider von Jahr zu Jahr und schädigt die Gesundheit. Die Zahl der Sommertage mit Maximaltemperaturen über 25 Grad hat massiv zugenommen. Mit der Klimaerwärmung werden Hitzeperioden häufiger, länger und heisser. Das Wohlbefinden sowie die Arbeitsproduktivität sind in Hitzetagen stark beeinträchtigt, aber auch die Tropennächte bergen gesundheitliche Risiken. Die Sterblichkeit war in den extrem heissen Sommermonaten der Jahre 2003 und 2015 nachweislich erhöht.

In Städten und Agglomerationen ist die Hitzebelastung besonders gross, denn die vielen versiegelten Flächen absorbieren die Sonnenstrahlung und heizen die Umgebung auf. Die Stadtplanung kann diesen sogenannten Hitzeinseleffekt reduzieren, indem sie den Aussenraum klimaangepasst gestaltet (Publikation "Hitze in den Städten" BAFU 2018).

Dieses Problem ist so brennend, dass Frankreich vor Kurzem ein Programm zur Renaturierung der Städte lanciert hat. Dessen Ziel ist es, unter anderem den Bau von städtischen Pergolen und die Begrünung von Fassaden zu fördern. 500 Millionen Euro sind dafür vorgesehen.

Bereits heute ist der Bund für die Koordination der Klimaanpassungsmassnahmen zuständig und legt mit seinem Aktionsplan Beispiele der guten Praxis vor. Darum ist es sinnvoll, dass er in diesen Aktionsplan starke und wirksame Unterstützungsmassnahmen wie einen Fonds zur Unterstützung der Klimaanpassung in den Städten aufnimmt. Er tut dies bereits in anderen Bereichen der Klimaanpassung, So beteiligt er sich beispielsweise an der Finanzierung der Anpassung der Wälder an die Klimaerwärmung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel nennt acht Herausforderungen, darunter die zunehmende Hitzebelastung. Am meisten von den Folgen des Klimawandels betroffen sind die neun Sektoren Naturgefahren, Wasserwirtschaft, Wald- und Landwirtschaft, Energie, Tourismus, Raumentwicklung, Gesundheit und Biodiversität. Sie sollen ihre sektorspezifischen Strategien auf die sich immer stärker ändernden klimatischen Bedingungen ausrichten und Massnahmen zur Verbesserung der Resilienz ergreifen.

Für die Anpassung an den Klimawandel ist der Bund gesetzlich beauftragt, die Massnahmen zu koordinieren und die nötigen Grundlagen bereitzustellen (Art. 8 CO2-Gesetz, SR 641.71). Die genannten Sofortmassnahmen, die durch den geforderten Fonds unterstützen werden sollten, betreffen die Raumplanung und Siedlungsentwicklung sowie die Gesundheitspolitik; diese liegen in der Kompetenz der Kantone.

Um die Kantone in ihren Aufgaben zu unterstützen, hat der Bund im Rahmen des Pilotprogramms Anpassung an den Klimawandel 16 Projekte unterstützt, die sich mit der zunehmenden Hitzebelastung befassen (vgl. www.bafu.admin.ch > Thema Klima > Fachinformationen > Anpassung an den Klimawandel > Pilotprogramm). Dabei wurden gezielt beispielhafte, innovative Vorhaben der Kantone, Regionen, Städte und Gemeinden unterstützt, die aufzeigen, wie sich Schweizer Städte und Agglomerationen konkret an intensivere und länger andauernde Hitzeperioden anpassen können. Der Synthesebericht über die zweite Programmphase von 2018-2022 erscheint im Frühling 2023.

Um der Natur in Siedlungsgebieten mehr Raum zu geben und die Biodiversität zu stärken, sieht der Bundesrat zudem in seiner Botschaft vom 4. März 2022 "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag" (22.025) vor, den Kantonen zur Förderung von Massnahmen zur Begrünung und zur naturnahen Gestaltung von Städten und Agglomerationen mehr Mittel bereitzustellen. Die Schaffung eines Fonds ist dazu nicht nötig.

Der Bundesrat hält angesichts der bereits ergriffenen Massnahmen und der bewährten Aufgabenteilung einen zusätzlichen Sofortfonds für die Klimaanpassung in den Städten und Agglomerationen für nicht angezeigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.