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22.3842 · Interpellation · 2022-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die ElCom und der Bundesrat haben angekündigt, dass sie Reserve-Gaskraftwerke erstellen wollen für den Fall einer Strommangellage, während die strategische Speicherkraftreserve dem Vernehmen nach nicht einmal 0,5 TWh betragen soll - also nur etwa 5 Prozent des Hydraulischen Speicherpotential der Schweiz. Während Reserve-Gaskraftwerke für das Klima weniger schädlich sind als Wärme Kraft Kopplung wie beispielsweise Powerloop, weil sie nur wenige Betriebsstunden aufweisen, so stellen sie dennoch eine zusätzliche Belastung für das Klima dar und sind nur schwer mit dem Netto-Null Ziel zu vereinbaren.

Spätestens seit dem Beginn des Angriffskrieges von Putin zeigt sich zudem, dass Gaskraft denkbar ungeeignet ist um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, da der Import von genügend Erdgas gerade bei einerallfälligen Strommangellage ungewiss ist. In dem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen an den Bundesrat:

1. Anerkennt der Bundesrat, dass es für Versorgungssicherheit und Klima besser wäre statt Reserve Gaskraftwerke zu bauen, die strategische Wasserkraftreserve zu erhöhen?

2. Die ElCom rechnet mit einer Leistung der Gaskraft von 1000 MW (aufgeteilt in 2-3 Werke) und max. 7 Wochen Laufzeit. Die Stromproduktion ist somit 1,2 TWh. Wieso erhöht der Bundesrat nicht einfach die Reserve der Speicherwasserkraft für den Winter 2022/23 um zusätzliche 1,2 TWh?

3. In Anbetracht der aktuellen Krise und Gefahr einer Gas- und Strommangellage im Winter: Wäre es nicht die Pflicht des Bundesrates über Landesversorgungsrechte oder Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte den Export von Speicherwasserkraft dahingehend einzuschränken, dass eine strategische Reserve von mindestens 2 TWh Wasserkraft-Reserve für den Winter 2022/23 in Schweiz bleibt?

4. Im Falle einer Strommangellage, wäre der Bundesrat bereit den Export von Strom aus Wasserkraft einzuschränken?

5. Im Falle eines Strom- und Gasmangels im Winter 2022/23: Ist der Bundesrat bereit die Verantwortung für ein Blackout zu übernehmen, wenn die Schweizer Speicherseen leer sind oder nicht für die Versorgung in der Schweiz genutzt werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Diese beiden Massnahmen ergänzen sich. Die in der Wasserkraftreserve vorgehaltene Menge schafft zwar ein "Sicherheitspolster", sie wird dem Markt allerdings grundsätzlich entzogen. Bei der Dimensionierung dieser Reserve ist deshalb darauf zu achten, dass sie genügend gross für eine sinnvolle Absicherung ist. Sie darf aber nicht zu gross sein und dem Markt so zu viel Energie entziehen. In einer europaweiten Mangellage würde eine grössere Wasserkraftreserve einfach zum früheren Einsatz der Reserve führen und hätte kaum Nutzen.

Bei einer Strommangellage ist es von entscheidender Bedeutung, dass zusätzliche Elektrizitätsquellen zur Verfügung stehen. Die Wasserkraftreserve ermöglicht es zwar, die Produktion in Zeiträume zu verschieben, in denen das Risiko einer Stromlücke grösser ist (gegen Ende des Winters), aber die insgesamt in der Schweiz erzeugte Energiemenge wird dadurch nicht erhöht. Mit den zusätzlichen Reserve-Kraftwerken hingegen, die im am 17. Februar 2022 veröffentlichten Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) vorgesehen sind, kann im Notfall die im System fehlende Energie bereitgestellt werden, wodurch sie als zweite Absicherung ergänzend zur Wasserkraftreserve dienen. Als Zweistoffanlagen können die Reserve-Kraftwerke auch mit Öl betrieben werden.

3. und 4. Die Schweizer Stromversorgungssicherheit hängt massgeblich von einem möglichst weitgehenden Zusammenspiel mit den benachbarten Strommärkten ab. Es ist deshalb im Interesse der Schweiz, Importe und Exporte möglichst nicht bzw. nur im äussersten Notfall einzuschränken. Ohnehin optimieren auch die Marktakteurinnen und -akteure den Speichereinsatz an Knappheiten im Markt, es wird also nicht unnötig im Sommer Wasser turbiniert. Ein gewisser Austausch muss darüber hinaus aus Netzsicherheitsgründen jederzeit möglich bleiben. Im Falle einer schweren Strom- und Gasmangellage kann der Bundesrat jedoch auf dem Verordnungsweg Massnahmen nach Artikel 31 des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG; SR 531) ergreifen. Dazu gehört unter anderem die Beschränkung der Ausfuhr von elektrischer Energie. Die Bewirtschaftungsmassnahmen gestützt auf das LVG und somit auch die Ausfuhrbeschränkungen werden jedoch nur dann angeordnet, wenn die anderen Massnahmen (einschliesslich Wasserkraftreserve und Einsatz der Reserve-Kraftwerke) nicht ausreichen. Zudem sind im Falle eines Exportverbotes seitens der Schweiz auch Retorsionsmassnahmen anderer Länder zu erwarten, wodurch die Importe in die Schweiz eingeschränkt würden.

5. An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die verschiedenen Szenarien zur Bewältigung von Strom- und Gasmangellagen zur Kenntnis genommen. Er plant eine Kommunikationskampagne, mit der die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen aufgerufen werden. Sollten die Sparappelle nicht ausreichen, so könnten weitere Massnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel die Einschränkung oder das Verbot der Nutzung bestimmter Geräte, Kontingentierungen und - in schweren Fällen und wenn sich die Massnahmen als nicht wirksam erweisen - regelmässige Lastabwürfe.

Darüber hinaus hat der Bundesrat Vorkehrungen getroffen, um Gasspeicherkapazitäten im Ausland zu sichern, Solidaritätsabkommen mit Nachbarländern zu schliessen, das Energieeffizienzpotenzial rasch auszuschöpfen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.

Eine Stromknappheit ist nicht dasselbe wie ein Blackout. Bei Letzterem handelt es sich um ein technisches Problem, bei dem zum Beispiel aufgrund einer vorübergehenden Überlastung des Netzes und/oder wegen Mängeln an der Infrastruktur reihenweise Stromleitungen ausfallen. Es liegt in der Verantwortung der Eigentümer, solche Störungen zu verhindern.

Antwort des Bundesrates.