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22.3846 · Motion · 2022-06-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf für die befristete Aufhebung des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoff zu unterbreiten. Die daraus resultierenden Ertragsausfälle für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassen- resp. Luftverkehr sollen mit Mitteln aus der Bundeskasse kompensiert werden.

Begründung

Die Preise für Treibstoffe sind in letzter Zeit aufgrund exogener Faktoren markant gestiegen und die Mehrkosten sind eine grosse Belastung für Personen, die auf das Auto angewiesen sind. Ebenso betroffen davon sind Unternehmen in verschiedenen Bereichen, namentlich die Transportbranche. Zudem sind die steigenden Treibstoffpreise ein Treiber für die Inflation, da Produzenten und Handel die Mehrkosten der Produkte auf die Endkunden abwälzen werden. Aufgrund dieser Ausgangslage soll während einer zu bestimmenden Dauer der Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoff, der rund 31,5 Rappen pro Liter beträgt, aufgehoben und die entsprechenden Ertragsausfälle für Aufgaben im Strassen- resp. Luftverkehr aus der Bundeskasse finanziert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe aus Vertretern UVEK, WBF, EDI und EFD beobachtet die Entwicklung fortlaufend. Er sieht gegenwärtig keinen Bedarf für dringende Massnahmen. Die Wirtschaft wächst. Die Arbeitslosenquote ist tiefer als vor der Covid-Krise. In der Schweiz besteht zudem ein umfassendes Netz der sozialen Sicherheit, welches der Teuerung Rechnung tragen kann. Das kommt auch den einkommensschwachen Haushalten zu Gute.

Auf einen direkten Eingriff in die Preise (z.B. den Benzinpreis) sollte eindeutig verzichtet werden. Dies würde zu unerwünschten Effekten führen. Eine solche Massnahme würde nicht auf Haushalte mit niedrigem Einkommen abzielen, da alle anderen Haushalte ebenfalls davon profitieren würden. Ein künstlich niedriger Preis würde zudem falsche Anreize schaffen und könnte die schon angespannte Versorgungslage auf den Energiemärkten durch eine Steigerung des Verbrauchs verschärfen.

Das Parlament hat sich im Juni im Rahmen einer ausserordentlichen Session mit Vorstössen zu Entlastungen zugunsten der Bevölkerung und der Unternehmen auseinandergesetzt. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben sich gegen eine Reihe von Massnahmen zur (steuerlichen) Entlastung der Endkonsumentenpreise von Benzin, Erdöl oder Heizöl ausgesprochen.

Allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb werden die Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe gezielt fortgeführt, um bei einer starken Verschlechterung der Situation auf Handlungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.