22.3912 · Dringliche Interpellation · 2022-09-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Wir bitten den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wer lange von tiefen Strompreisen im freien Markt profitiert hat und es verpasst hat, rechtzeitig zu verkraftbaren Preisen neue Lieferverträge abzuschliessen, ist nun mit extrem hohen Preisen konfrontiert: Wie lange sind diese hohen Preise verkraftbar, bis die tiefen Preise der letzten 10 Jahre kompensiert sind?
2. Kennt der Bundesrat das Mengengerüst an Unternehmen insbesondere in TWh/Jahr, welche nun von sehr hohen Preisen betroffen sind, weil sie sich nicht längerfristig am Markt abgesichert haben? Wenn ja, wie hoch ist dies - Anzahl Unternehmen, in Prozent der Unternehmen und TWh/Jahr? Wenn nein, wird er dies in Zusammenarbeit mit den Branchen erheben?
3. Bei typischen Gewerbe- und Industriebetrieben waren bisher die Stromkosten unbedeutend. Wie wirken sich die gestiegenen Strompreise für Gewerbe- und Industriebetriebe an den gesamten Produktionskosten aus und wie stark steigen dadurch die Produktepreise (z.B. Brot, Menu im Restaurant)?
4. Welche Menge kann durch gezielte Einsparungen und Effizienzsteigerungen oder auch ein Demand Side Management (z.B. Stahlwerke) kurzfristig eingespart werden, um die Preiserhöhungen abzumildern und gleichzeitig die Risiken einer Mangellage zu reduzieren?
5. Ist der Bundesrat bereit, einen runden Tisch mit allen wichtigen Playern im Strommarkt zu lancieren, um zusammen mit der Branche im Sinne einer PPP eine Lösung für betroffene Unternehmen zu erarbeiten oder sieht der Bundesrat primär die Branche und die Kantone in der Pflicht, hier eine Lösung zu suchen und sieht sich nur subsidiär in der Pflicht?
6. Wie könnte eine solche Lösung aus Sicht des Bundesrates aussehen, um stark von den hohen Preisen betroffene Unternehmen zu entlasten, ohne dabei Bundesmittel zu verwenden und ohne Marktverzerrungen zu verursachen?
7. Ist der Bundesrat bereit, für Härtefälle eine Liquiditätsüberbrückung im Sinne von Darlehen zu prüfen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden?
8. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf bei denjenigen grundversorgten Kunden, welche von extrem steigenden Preisen betroffen sind, weil ihre Versorger sich nicht genügend früh abgesichert haben? Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es in solchen Fällen Sache der lokalen oder kantonalen Versorger und Behörden ist, allenfalls gezielt Entlastungen bei grundversorgten Kunden zu prüfen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. In Branchen mit einem funktionierenden Wettbewerb führen tiefere Strompreise nicht per se zu höheren Gewinnen, sondern eher zu tieferen gleichgewichtigen Absatzpreisen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die sich gegen internationale Konkurrenz behaupten müssen. Ausserdem ist zu beachten, dass der Anteil der Endverbraucher mit Recht auf freien Marktzugang, die dieses Recht wahrgenommen haben, vor zehn Jahren (2012) mit 9 Prozent noch relativ tief war. Dieser Anteil ist anschliessend stark gestiegen (2021: 68%).
In der Grundversorgung lagen die Energietarife für Unternehmen der Verbrauchskategorie C3 (150'000 kWh pro Jahr) in den Jahren 2011 bis 2022 durchschnittlich bei rund 7.5 Rp. pro kWh. Zum Vergleich: Zwischen Juli und September 2022 bewegten sich die Grosshandelspreise für Kontrakte für 2023 bei rund 400 bis 1'100 Euro pro MWh, was 40 Rp. bis 1.10 Fr. pro kWh entspricht.
2./4. Entsprechende Mengengerüste und Angaben liegen dem Bundesrat derzeit nicht vor. Zu den in Ziffer 2 erfragten Informationen sind Arbeiten im Gange.
3. Es ist schwierig, die Stromkosten in den einzelnen Wirtschaftsbereichen genau zu quantifizieren, nicht zuletzt, weil die effektiven Konditionen der Unternehmen, welche Strom am freien Markt beschaffen, nicht bekannt sind. Je nach Branche unterscheiden sich die Ausgaben für Strom aber stark. Eine Abschätzung mit Daten von 2019 zeigt, dass der Stromkostenanteil in der Herstellung von Papier, Metall, Glas besonders hoch ist, während er in anderen Branchen wie Grosshandel, Architektur- und Ingenieurbüros oder Versicherungen besonders tief ist. Wie stark sich die gestiegenen Stromkosten in den Verkaufspreisen niederschlagen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem Anteil des Stroms an den Gesamtkosten spielen die Gewinnmarge, die Konkurrenzsituation und die Preiselastizität der Nachfrage eine bedeutende Rolle.
5. Die zuständigen Departemente werden interessierte Kreise zu gegebener Zeit in geeigneter Weise einbeziehen. Es gilt, die Ergebnisse der laufenden Arbeiten abzuwarten.
6./7. Der Umgang mit Preisschwankungen auf der Angebots- und Nachfrageseite und damit auch mit Preisveränderungen ist Kern des Unternehmertums; Eingriffe in diese Marktmechanismen bergen die Gefahr von Verzerrungen und Ungleichbehandlungen. Der Bundesrat ist sich aber der Herausforderungen rund um die gestiegenen Stromkosten für Unternehmen im freien Markt bewusst. Er hat deshalb die interdepartementale Arbeitsgruppe (UVEK, WBF, EDI, EFD, EJPD) beauftragt, den Bedarf nach und die Ausgestaltung von möglichen Massnahmen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen auf den Energiemärkten und deren Auswirkungen zu evaluieren. Die interdepartementale Arbeitsgruppe wird die Ergebnisse dem Bundesrat im Oktober 2022 unterbreiten.
8. Gemäss Tariferhebung der ElCom werden sich die Tarife (Total aus Netznutzung, Energie und Abgaben) im Jahr 2023 für einen typischen Haushalt mit Verbrauchsprofil H4 (4'500 kWh pro Jahr) im Median auf 27 Rp. pro kWh belaufen. Dies entspricht gegenüber dem laufenden Jahr einer Zunahme um 5.8 Rp. (+27%). Dabei gibt es einige starke Ausreisser. In etwa einem Dutzend Gemeinden beträgt der Tarif für 2023 mehr als 50 Rp. pro kWh. Für die kleinen und mittleren Unternehmen präsentiert sich insgesamt - auch hinsichtlich Ausreisser - ein ähnliches Bild (+24 Prozent gegenüber 2022 im Median).
Rund 470 der insgesamt 610 Netzbetreiber beschaffen mehr als vier Fünftel ihres Energiebedarfs am Markt. 40 dieser Netzbetreiber weisen für 2023 gegenüber dem laufenden Jahr einen Aufschlag von 100 Prozent oder mehr auf. Von diesen Netzbetreibern wiederum haben fast alle (39) weniger als 5'000 Endverbraucher. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Interpellantin, dass allfällige Entlastungen in lokale bzw. kantonale Zuständigkeit fallen.
Antwort des Bundesrates.