22.3965 · Motion · 2022-09-21
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu einer Änderung des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) und des Finanzhaushaltgesetzes (SR 611.0) zu unterbreiten, um das fakultative Referendum auf Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen auszudehnen, die neue einmalige oder wiederkehrende Ausgaben ab einer bestimmten Höhe nach sich ziehen.
Begründung
Die Bundesausgaben nehmen laufend zu, seit 1990 sind sie um 160 Prozent auf mittlerweile rund 80 Milliarden Franken (VA 2022) angewachsen. Heute sind Kürzungen im Bundeshaushalt kaum mehr durchzusetzen, insbesondere auch aufgrund des stetig zunehmenden Anteils an gebundenen Ausgaben. Es müssen deshalb neue Wege gefunden werden, wie der sich ausdehnende Staatsapparat eingedämmt werden kann. Die SVP fordert hierzu den Einbezug des Volkes. Es ist nur korrekt, wenn der Steuerzahler und die Steuerzahlerin in Entscheide einbezogen werden, die für sie langfristige Mehrkosten verursachen können. Wie die überwältigende Annahme der Schuldenbremse durch das Volk im Jahr 2001 gezeigt hat, ist die Schweizer Bevölkerung in Finanzfragen durchaus sensibel eingestellt. Da insbesondere der Mittelstand die Auswirkungen von Steuererhöhungen direkt spürt, ist von einer Finanzpolitik mit mehr "Augenmass" auszugehen, wenn das Volk die Möglichkeit zum Referendum erhält.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die eidgenössischen Räte haben sich schon wiederholt mit der Frage befasst, ob die Volksrechte auf Bundesebene durch ein Finanzreferendum ergänzt werden sollten. Nationalrat und Ständerat haben zuletzt im Jahr 2018 entsprechende Vorstösse auf Antrag ihrer Staatspolitischen Kommissionen abgelehnt (17.446 n pa. iv. Fraktion V. Einführung eines Finanzreferendums; 18.417 n pa. iv. Bäumle. Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene; 17.4318 s Mo. Minder. Einführung des eidgenössischen fakultativen Finanzreferendums). Die umfangreichsten Arbeiten wurden im Rahmen der parlamentarischen Initiative 03.401 "Einführung eines Finanzreferendums" der SVP-Fraktion gemacht. Die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates wurde in der Vernehmlassung jedoch mehrheitlich abgelehnt und die parlamentarische Initiative 03.401 deshalb im Jahr 2008 abgeschrieben.
Die Einführung eines fakultativen Finanzreferendums für Bundesbeschlüsse zu Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen würde das Mitspracherecht des Volks in finanzpolitischen Fragen stärken. Die grössere direktdemokratische Beteiligung hätte aber nachteilige Folgen für die Ausgabensteuerung. So wäre bei Ausgabenbeschlüssen mit Verzögerungen zu rechnen, und sowohl Parlament als auch Bundesrat würden finanzpolitische Flexibilität verlieren.
Mit Zahlungsrahmen werden wiederkehrende Ausgaben gesteuert, welche sowohl Subventionen (bspw. Direktzahlungen in der Landwirtschaft) als auch Ausgaben mit betrieblichem Charakter (bspw. in den Bereichen Armee oder Bildung und Forschung) umfassen. Hier bestünde bei einem Referendum die Gefahr, dass gesetzlich bereits legitimierte Aufgaben nicht oder nur mit grosser Verzögerung erfüllt werden könnten. Der Bundesrat lehnt aus diesen Gründen die Anwendung eines Finanzreferendums für Zahlungsrahmen ab.
Für Verpflichtungskredite, welche überwiegend einmalige Ausgaben oder Ausgaben mit Projektcharakter betreffen, wäre ein Finanzreferendum im Prinzip zwar denkbar. Vom Finanzreferendum für Verpflichtungskredite wären aber nur einzelne Aufgaben betroffen (bspw. Rüstungsbeschaffung, Bauten oder Entwicklungshilfe). Zudem wären dadurch das Engagement und die Reputation der Schweiz in wichtigen Bereichen gefährdet (bspw. Beziehungen zum Ausland). Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen auch ein fakultatives Finanzreferendum für Verpflichtungskredite als nicht zielführend.
Die öffentlichen Ausgaben und Schulden werden bereits durch andere institutionelle Vorkehrungen wirksam begrenzt: Die Ausgabenbremse wurde 1995 in die Bundesverfassung eingeführt (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV). Sie stellt sicher, dass neue einmalige Ausgaben ab 20 Millionen und neue wiederkehrende Ausgaben ab 2 Millionen in beiden Räten ein qualifiziertes Mehr erreichen müssen. Im Jahr 2001 wurde zudem die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse mit 85 Prozent Zustimmung angenommen (Art. 126 Abs. 2 BV). Die Schuldenbremse hat sich in den letzten 20 Jahren als erfolgreiches Instrument für eine nachhaltige Finanzpolitik erwiesen. Sie verlangt, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält, was von Bundesrat und Parlament eine stetige finanzpolitische Disziplin erfordert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.