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22.3995 · Interpellation · 2022-09-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit Bestürzung haben wir letzte Woche erfahren, dass der Col du Tsanfleuron, der sich im Gebiet Les Diablerets befindet und seit Tausenden von Jahren von Eis bedeckt war, nun frei liegt. Dieses Faktum zeigt, wie rasch die Gletscher schmelzen und wie sich die Klimaerwärmung auf unser Land auswirkt. Laut Fachleuten könnten solche Gletscher zwischen 2035 und 2060 gänzlich verschwinden.

In letzter Zeit wurden aber lokal auch das Snowfarming und die Abdeckung gewisser Gletscher gefördert. Damit konnte der Gletscherschwund verlangsamt werden: Am Ende des Sommers lag noch eine meterhohe Schneeschicht auf den Gletschern oder aber der Gletscherverlust konnte um die Hälfte reduziert werden.

Die Abdeckung von Gletschern ist zwar mit Kosten verbunden, könnte aber über die Jahre an gewissen Orten zur Regenerierung der Gletscher führen oder den Gletscherschwund halbieren. Dank ihr könnten die Behörden einer schnellen Schmelze in bestimmten Bergmassiven vorbeugen und so die Auswirkungen der Klimaerwärmung besser begleiten.

In Ergänzung der zahlreichen Massnahmen und Entscheide, die das Parlament im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung getroffen hat, frage ich den Bundesrat:

- Welche gesetzlichen Beschränkungen gibt es für die Entwicklung des Snowfarmings und die Abdeckung der Gletscher in den Alpen?

- Zieht er, immer unter Einhaltung der Interessen des Natur-, Landschafts- und Biodiversitätsschutzes, eine Lockerung dieser Beschränkungen in Betracht, um den lokalen Behörden zusätzliche Instrumente für die Rettung der Gletscher zur Verfügung zu stellen?

- Hat das zuständige Departement zu diesem Fragenkomplex bereits Studien durchgeführt? Falls ja, was ist dabei herausgekommen?

- Wie wirken sich Snowfarming und Abdeckung der Gletscher auf die Umwelt aus?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Das kantonale Recht legt fest, ob und unter welchen Bedingungen die Abdeckung der Gletscher mit Planen bewilligungspflichtig ist. Das Gleiche gilt für Anlagen zur Herstellung von Kunstschnee und zu seiner Lagerung (Snowfarming). Eine Änderung dieser Praxis wäre folglich Sache der Kantone.

3. Bislang hat die Bundesverwaltung keine spezifischen Studien zu Snowfarming oder zu Gletscherabdeckungen durchgeführt.

4. Die Abdeckung der Gletscher mit Schutzplanen hat den Nachteil, dass diese bei bestimmten Wetterbedingungen oder unter Sonneneinstrahlung zerreissen können. Ihre Überreste gelangen in die umliegende Landschaft und bleiben als grosse Mengen Abfall liegen, wie kürzlich auf dem Rhonegletscher festgestellt wurde. Sie stören zudem das Landschaftsbild.

Die Umweltauswirkungen des Snowfarmings hängen von den eingesetzten Methoden ab. Insbesondere die Wasserentnahme zur Herstellung des Kunstschnees kann sich auf das Gewässerökosystem auswirken. Ausserdem muss der beim Snowfarming vorfabrizierte Schnee in ausserhalb von Gewässerschutzzonen liegenden Schneedepots konserviert werden.

Antwort des Bundesrates.

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