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22.4113 · Motion · 2022-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 13 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft garantierte Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre durchzusetzen und die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor der Europäischen Kommission vorgesehenen Chatkontrolle zu schützen.

Begründung

Unter dem Titel der Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern hat die Europäische Kommission am 11. Mai 2022 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die kontinuierliche und anlasslose Überwachung der interpersonellen digitalen Kommunikation vorschreibt, die sog. "Chatkontrolle". Demnach müssten Verdachtsfälle einem dedizierten EU-Zentrum zur weiteren Prüfung überwiesen werden, das sich bereits im Aufbau befindet. Täglich werden Milliarden von digitalen Nachrichten auf verschiedenen Kanälen versandt und empfangen. Selbst wenn nur ein Promilleanteil dieser Nachrichten von der Chatkontrolle aufgegriffen werden, entspricht das Millionen von Nachrichteninhalten, die täglich diesem Zentrum übermittelt werden. Diese Kontrolle erstreckt sich sowohl auf den privaten wie auch auf den Geschäftsverkehr.

Rund um die Uhr soll der gesamten elektronischen Verkehr unbescholtener Menschen mit einer noch zu definierenden Technologie überwacht werden. Darin fallen ganz alltägliche Nachrichten, Familien- und Ferienfotos, private und intime Videos, aber auch der vertrauliche Austausch zwischen Unternehmen, Mitarbeitenden und Kunden. Dies widerspricht dem durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 13 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft garantierte Recht auf Schutz der Privatsphäre, wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation 22.3404 bestätigt.

Gemäss Artikel 1 Absatz 2 erstreckt sich der Anwendungsbereich des Verordnungsentwurfs "zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" auf Anbieter einschlägiger Dienste der Informationsgesellschaft, "die solche Dienste in der Union anbieten, unabhängig vom Ort ihrer Hauptniederlassung." Daraus lässt sich ohne Weiteres ableiten, dass Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vollumfänglich betroffen sein dürften, denn die grenzüberschreitende Kommunikation ist inhärenter Teil solcher Dienste.

Der Bundesrat soll kraft seiner Regierungsverantwortung und gestützt auf die Bundesverfassung und das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG seine politischen Kanäle nutzen, um die EU-Chatkontrolle abzuwenden, sowie unverzüglich Massnahmen einleiten, um die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor dieser absehbaren Rechtsverletzung schützen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die EU-Kommission hat am 11. Mai 2022 neue Regulierungsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorgeschlagen. Der neue Gesetzesvorschlag will die Anbieter verpflichten, Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzudecken, zu melden und zu entfernen. Zudem müssen sie das Risiko, dass ihre Dienste missbraucht werden, bewerten und mindern. Eine kontinuierliche, anlasslose staatliche Überwachung digitaler Kommunikation ist im Vorschlag der EU-Kommission nicht vorgesehen. Als Nächstes müssen nun das Europäische Parlament und der Rat über den Verordnungsvorschlag entscheiden. Dabei wird sich zeigen, ob die Verordnung in der jetzigen Form gutgeheissen wird.

Im Moment ist deshalb noch offen, in welcher Form diese neuen Regulierungsvorschriften der EU in Kraft treten werden und inwiefern Messengerdienste und andere Anbieter von elektronischen Kommunikationsmitteln in der Schweiz sowie die breite Bevölkerung davon betroffen wären. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich aber aufmerksam und will allfälligen Handlungsbedarf für die Schweiz frühzeitig identifizieren. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird deshalb, in Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Bundesstellen, eine Analyse zum Thema erstellen. Diese soll namentlich die Frage des materiellen Handlungsbedarfs des Kindes- und Jugendschutzes im Internet in der Schweiz behandeln sowie rechtliche Aspekte und Auswirkungen einer solchen Regulierung durch die EU beurteilen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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