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22.4123 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Strommangellagen wie auch Stromunterbrüche können unseren Alltag stark beeinträchtigen. Daher ist es sinnvoll, sich so gut wie möglich auf solche Situationen vorzubereiten.

Zur Reduktion des Stromverbrauchs sieht die wirtschaftliche Landesversorgung verschiedene Massnahmen vor: Der Bund würde die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren. Reichen die Sparappelle nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Diese Massnahmen werden abhängig von der Situation einzeln oder kombiniert eingesetzt und haben zum Ziel, weiterhin ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben in der Schweiz zu ermöglichen.

Auch die Kantone, Städte und Gemeinden bereiten sich auf eine mögliche Strommangellage mit sofortigen Massnahmen, bzw. mit möglichen Massnahmen bei allfälligem Eintreffen einer Mangellage vor. Dabei sind auch die Beleuchtungen im öffentlichen Raum im Fokus der Massnahmen.

Die Nutzung des öffentlichen Raums ist Grundvoraussetzung für die Ausübung bedeutender Freiheiten (Bewegungsfreiheit, Ausübung Versammlungsfreiheit, Wirtschaftsfreiheit, Freiheit des Beziehungslebens).

Frauen fühlen sich im öffentlichenRaum signifikant unsicherer als Männer, gleichzeitig nutzen sie den öffentlichen Raum (z. B. öffentlichen Verkehr) stärker. Helligkeit auf Strassen, in Parks, in Parkhäusern und bei Veloabstellplätzen, in Wartebereichen im öffentlichen Verkehr, an und in Bahnhöfen trägt zum positiven Sicherheitsempfinden massgeblich bei.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Ist sich der Bundesrat der Wichtigkeit der Beleuchtung im öffentlichen Raum insbesondere für das Sicherheitsempfinden von Frauen bewusst und welche Massnahmen kehrt er, wo er zuständig ist, vor ?

Ist der Bundesrat bereit, mit Empfehlungen zu Handen der Kantone und der Gemeinde diese besondere Herausforderung zu adressieren und allfällig Massnahmen zu empfehlen?

Welche weiteren Möglichkeiten evaluiert der Bundesrat zur Erhöhung des Sicherheitsempfinden von Frauen bei einer Strommangellage (mehr Polizeipräsenz, mehr Aufsichtspersonal insbesondere bei der SBB, usw.)?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der öffentlichen Beleuchtung für das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, insbesondere der Frauen bewusst. Im Rahmen der Energiesparkampagne haben das UVEK und das WBF die Wahl der jeweiligen Energiesparmassnahmen den zuständigen öffentlichen Behörden (meistens Gemeinden) überlassen, damit die Massnahmen gemäss den örtlichen Gegebenheiten so angemessen wie möglich sind. Solche Massnahmen können auch die öffentliche Beleuchtung betreffen.

Die Energiesparmassnahmen der öffentlichen Behörden, zu denen auch Einschränkungen bei der öffentlichen Beleuchtung zählen, berücksichtigen sowohl die unsichere Lage der Energieversorgung als auch die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung. Soweit der Bundesrat informiert ist, beschränken Gemeinden, die sich für Einsparungen bei der öffentlichen Beleuchtung entschieden haben, die Stunden ohne Beleuchtung auf Zeiten, in denen der öffentliche Raum ihrer Gemeinde sehr wenig genutzt wird. Meist handelt es sich um Zeiten nach Mitternacht.

Der Bundesrat hat nicht die Absicht, zuhanden der Kantone und Gemeinden Empfehlungen zur öffentlichen Beleuchtung zu formulieren.

Im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Strommangellage wird der Bundesrat einschränkende Massnahmen ergreifen müssen, die auch die öffentliche Beleuchtung betreffen könnten. Bei der Wahl dieser Massnahmen wird auch deren Einfluss auf das Zusammenleben und die Sicherheit der gesamten Bevölkerung berücksichtigt. So könnte der Bundesrat beispielsweise anordnen, die öffentliche Beleuchtung jeweils nachts zwischen 1 Uhr und 5 Uhr morgens auszusetzen. Die Beleuchtung von Strassen und öffentlichen Plätzen, wenn diese zur Gewährleistung der Sicherheit notwendig ist, könnte davon ausgenommen werden.

Antwort des Bundesrates.