22.4151 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss einem Bericht der NZZaS kämpft das Stahlwerk Gerlafingen, eines von zwei verbliebenen Stahlwerken in der Schweiz, mit explodierenden Energiekosten. So würden im Oktober 2022 mehr Kosten anfallen als in einem ganzen Jahr. Darum musste die Firma auch Kurzarbeit anmelden. Doch sollte das Werk aufgrund der hohen Energiekosten seine Produktion stoppen müssen, würde gemäss Artikel die Hälfte der Schweizer Stahlproduktion auf einen Schlag stillgelegt. Vor der Explosion der Strompreise war Stahl Gerlafingen wettbewerfähig.
Die Produktion von Stahl in Gerlafingen erfolgt über die Einschmelzung von Schrott. Stahl Gerlafingen ist somit einer der grössten Recyclingbetriebe. Auch beim Recycling von Glas, Papier und Aluminium ist der Einsatz von Energie aufgrund der physikalischen Gesetze energieintensiv. Auch andere Firmen aus der Kreislaufwirtschaft dürften von den horrenden Energiepreisen überproportional betroffen sein. Sie können versuchen, die steigenden Kosten auf Kundinnen und Kunden zu überwälzen, was die Konkurrenzfähigkeit der recycelten Produkte gefährdet. Sollten diese Werke aufgrund der aktuellen Lage aus dem Markt verdrängt werden, stehen sie für mit der Kreislaufwirtschaft angestrebten Dekarbonisierung der Schweiz nicht mehr zur Verfügung.
Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die existenzbedrohenden Auswirkungen der Energiepreisexplosion auf die Schweizer Kreislaufwirtschaft?
2. Wie hoch muss das Risiko verschlagt werden, dass zentrale und systemrelevante Recyclingwerke durch die hohen Energiepreise aus dem Markt verdrängt werden?
3. Mit welchen Auswirkungen auf die CO2-Bilanz der Schweiz, auf die Kreislaufwirtschaft und die wirtschaftliche Landesversorgung ist zu rechnen, wenn einheimische Werke, die Stahl, Glas, Papier und Aluminium recyclen, im Zuge der aktuellen Lage ihren Betrieb einstellen müssen und die Produkte aus dem Ausland importiert werden müssen?
4. Sind die logistischen Kapazitäten auf Schiene und Strasse vorhanden, wenn die Schweiz aufgrund der Entwicklung wichtige Pfeiler ihrer Recycling-Industrie verlieren sollte und der Nachschub an Stahl, Aluminium, Glas oder Papier für Bau und Industrie sichergestellt werden soll?
5. Welchen Beitrag können die Werke leisten, um mit erneuerbaren Energien einen Teil des Strombedarfs zu decken?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat verfolgt die Situation aufmerksam. Ihm ist bewusst, dass die stark gestiegenen Energiepreise für die Schweizer Stahlproduzenten und andere Recyclingbetriebe eine grosse Herausforderung darstellen. Recycling ist ein wichtiger Hebel, um die Schweizer Wirtschaft mit Rohstoffen zu versorgen und um die globale Umweltbelastung zu reduzieren. Das Recycling sämtlicher Abfälle würde aber lediglich einen Fünftel des Schweizer Materialbedarfs decken. Ziel der Kreislaufwirtschaft ist, Produkte und Materialien so lange wie möglich im Umlauf zu halten. Steigende Energiepreise können folglich die Wettbewerbsfähigkeit von umweltfreundlicheren Alternativen erhöhen und geben einen marktwirtschaftlichen Anreiz zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.
2. Solange die Energiepreise in der Schweiz im Vergleich zum Ausland nicht stärker steigen und die Preise von Sekundärmaterial nicht stärker zunehmen als Primärmaterial, besteht keine Gefahr, dass Schweizer Recyclingwerke aufgrund der hohen Energiepreise aus dem Markt gedrängt werden. Bei energieintensiven Produkten wie Stahl spielen jedoch die nationalen Marktbedingungen eine grosse Rolle. Staatliche Subventionen im Ausland können zu Marktverzerrungen führen und den Import von ausländischen Produkten begünstigen.
3. Das Emissionshandelssystem (EHS) ist ein Mengensteuerungsinstrument nach dem "cap-and-trade"-Prinzip mit einer jährlich sinkenden Menge an neu verfügbaren Emissionsrechten im System. Stellen Unternehmen, die am EHS teilnehmen, ihre Produktion ein, hätte dies somit nur dann eine Auswirkung auf die CO2-Bilanz der Schweiz, wenn der Bundesrat die Menge der zur Versteigerung vorgesehenen Emissionsrechte entsprechend reduziert. Bei Unternehmen, die nicht am EHS teilnehmen, führt eine Betriebseinstellung in der Regel zu einer Reduktion der inländischen Treibhausgasemissionen. Solange z.B. der Stahlbedarf in der Schweiz aber gleich hoch bleibt, müssten die entsprechenden Produkte aus dem Ausland importiert werden. Abgesehen möglicher Mehremissionen infolge längerer Transportwege, verursacht diese Substitution keine zusätzlichen CO2-Emissionen, wenn die Stahlwerke in der EU bleiben, ebenfalls in ein EHS eingebunden und gleichwertigen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasen unterworfen sind.
4. Bereits heute importiert die Schweiz vier Fünftel des Materialbedarfs. Die dafür notwendigen Logistikketten sind etabliert und funktionieren gut. Sollten bei einem Ausfall von inländischen Recyclingbetrieben eine Umstellung auf Importe notwendig werden, könnte es kurzfristig zu Engpässen kommen. Die notwendigen Transportkapazitäten sollten aber ausreichend vorhanden sein.
5. Schweizer Recyclingwerke, wie auch die übrigen Verbraucher, können ihren Energieverbrauch optimieren, indem sie die Energieeffizienz steigern. Danach bietet sich der Einsatz erneuerbarer Energien aus einer Eigenproduktion an. Wie hoch der Beitrag an erneuerbaren Energien ist, hängt stark von der Branche ab. So kann ein kleineres Recycling-Unternehmen mit einem geringen Leistungsbezug mehr von seiner Eigenproduktion profitieren als ein Stahlwerk.
Die europäische Stahlindustrie arbeitet mit Hochdruck an Alternativen zu den bestehenden Stahlherstellungsverfahren und der Reduktion des Energiebedarfs. Auch in der Schweiz investieren die Stahlwerke laufend in Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs. Sie können einen Beitrag zur Deckung des Strombedarfs leisten, indem sie in erneuerbare Energien investieren und sich beispielsweise an grösseren Photovoltaik-Projekten beteiligen. Eine weitere Alternative bietet der Abschluss von Langfristverträgen oder strukturierte Beschaffungen. Im Falle der strukturierten Beschaffungen definiert der Stromeinkäufer die Zeit, die Menge, die Staffelung und den Preis für den Stromeinkauf, d.h. das Preisschwankungsrisiko liegt beim Stromlieferanten.
Antwort des Bundesrates.