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22.4214 · Interpellation · 2022-09-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat verfügte am 26. September 2022 den Bau eines Notkraftwerks in Birr AG. Daraus ergeben sich div. Fragen:

1. War der Kanton Aargau in diesem Entscheid miteinbezogen?

2. Konnte der Kanton Aargau Einfluss auf den Vertrag zwischen Bund und General Electrics nehmen? Hat er Kennntis von den Vertragdetails?

3. Mit welchen Emmissionen rechnet der Bundesrat, wenn dieses Notkraftwerk tatsächlich in Betrieb genommen wird?

4. Mit welchen Lärmemissionen rechnet der Bundesrat und was bedeutet dies bezüglich Einhaltung der Lärmschutzverordnung?

5. Ist damit zu rechnen, dass die Lärmemissionen auch weitere Gemeinden treffen können (Wind), wenn ja was ist angedacht?

6. Welche Massnahmen sind für die betroffene Bevölkerung geplant?

7. Bestehen Bestrebungen einer Überdachung oder etwas ähnliches zu bauen, damit die Lärmemissionen reduziert werden können?

8. Übermässiger Lärm kann negativen Einfluss auf den Gesundheitszustand der Menschen haben, besteht das Risiko, dass die Lärmemissionen gesundheitliche Schäden bei der Bevölkerung hervorrufen können, wenn ja, was wird dagegen unternommen? Besteht eine Haftung bei Langzeitfolgen?

9. Wie lange wird dieses Notkraftwerk in Birr stehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Kanton war von Beginn an über das Projekt informiert.

2. Der Vertrag wurde zwischen dem Bund und General Electrics ausgehandelt, der Kanton konnte hier keinen Einfluss nehmen. Allerdings fanden zahlreiche Treffen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und des Bundes statt und die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons erhielten eine Kopie der wichtigsten Vertragselemente.

3. und 4. Der Bundesrat möchte die Auswirkungen auf die Umwelt und die mit dem Betrieb des Reservekraftwerks verbundenen Emissionen möglichst tief halten. Die Details betreffend den technischen und/oder betrieblichen Massnahmen zur Lärmbegrenzung werden zurzeit geklärt. Im Moment kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, welche Massnahmen bis zum möglichen Einsatz Ende Februar 2023 rechtzeitig umgesetzt werden können. Somit ist zurzeit noch nicht verlässlich bekannt, mit welchen Lärmemissionen während einem allfälligen Betrieb zu rechnen ist.

Während eines zweiwöchigen Betriebs würden mit Erdgas etwa 50'750 Tonnen CO2 freigesetzt und mit Heizöl 67'000 Tonnen CO2. Das entspricht beim Erdgas etwa 0.12 Prozent bzw. beim Heizöl 0.15 Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz. Das Reservekraftwerk in Birr nimmt am Emissionshandelssystem teil. Dabei erfolgt für die Produktion von Strom keine Zuteilung kostenloser Emissionsrechte, sondern es müssen im Umfang der emittierten CO2-Emissionen Emissionsrechte abgegeben werden.

Die Emissionsgrenzwerte für schädliche Gase (NOx, CO) gemäss den Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) können nicht während der gesamten Betriebszeit des Reservekraftwerks eingehalten werden. Die Katalysatoren sind nicht rechtzeitig bis Februar 2023 verfügbar und ein späterer Einbau wäre sehr komplex und teuer. Das temporäre Kraftwerk sollte aber nur sehr wenige Stunden pro Jahr in Betrieb sein, idealerweise nur zu Testzwecken.

Der Bundesrat plant, für den Winter 2022/2023 die geltenden Emissionsgrenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid vom 1. Februar 2023 bis 31. Mai 2023 anzuheben.

5. Abklärungen zu den Massnahmen und somit der genauen Lärmbelastung sind noch im Gange.

6. und 7. In Abklärung sind folgende Massnahmen: Kaminschalldämpfer, Abdeckung von Komponenten, Lärmschutzwand, eine Betriebszeitbegrenzung in der Nacht sowie allenfalls Lärmschutzfenster. Aufgrund der Verfügbarkeit auf dem Markt werden Schalldämpfer erst im Laufe des Jahres 2023 eingebaut werden können.

8. Die temporären Reservekraftwerke werden nur in Betrieb sein, wenn nachweislich die Gefahr einer Strommangellage besteht. Für den Betrieb werden alle verhältnismässigen emissionsbegrenzenden Massnahmen getroffen, damit schädliche oder lästige Einwirkungen vermieden werden. Mit Langzeitfolgen für die Bevölkerung ist nicht zu rechnen.

9. Das Reservekraftwerk wird nach April 2026 zurückgebaut.

Antwort des Bundesrates.