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22.4234 · Interpellation · 2022-09-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Natur ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaft. Oder anders gesagt: die Wirtschaft, unser Lebensunterhalt und unser Wohlbefinden hängen alle von der Natur ab. Für die Messung des Wohlstands sollten folglich die Naturgüter mitberücksichtigt werden. Der 2021 vom britischen Finanzministerium in Auftrag gegebene Dasgupta-Bericht über die Ökonomie der Artenvielfalt fordert, der Natur einen ökonomischen Wert zu geben und diesem Wert die Zerstörung der Umwelt durch den Menschen gegenüberzustellen. Heute werden bei Infrastrukturprojekten nur die Baukosten berechnet und ausgewiesen. Die Kosten, die durch die Zerstörung der Natur entstehen, fehlen gänzlich. Bei Projekten für den Umwelt- und Biodiversitätsschutz werden die Massnahmen monetarisiert, nicht aber der Wert der damit geschützten Natur.

Der Bundesrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine intakte Natur zentral ist für unser Wohlbefinden und den wirtschaftlichen Wohlstand?

2. Rechnet der Bundesrat den Wert und den Verbrauch an Natur in die Berechnung des Wohlstands in irgend einer Form mit ein und falls ja, wie?

3. Kann sich der Bundesrat vorstellen, bei Investitionsprojekten den Wert der Natur zu monetarisieren und separat auszuweisen?

4. Kann er detailliertere Aussagen machen, wie sich nicht umgesetzte Projekte positiv auf die Ökonomie der Artenvielfalt auswirken können?

5. Kann sich der Bundesrat vorstellen, das Naturkapital gleichwertig zum Finanzkapital zu gewichten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Eine intakte Natur ist eine zentrale Lebensgrundlage für den Menschen. Sie liefert natürliche Güter sowie für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbare Ökosystemleistungen. Entsprechend verpflichtet die Schweizer Bundesverfassung Bund und Kantone, für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu sorgen.

2. Die Frage einer umfassenderen Wohlfahrtsmessung wird auf internationaler und nationaler Ebene seit Jahren diskutiert. Der Bundesrat hat dazu 2016 den Bericht "Lebensqualität und Wohlfahrt - Möglichkeiten und Grenzen ihrer Analyse und Evaluation" in Erfüllung des Postulates (14.3578) Hêche publiziert. Er basiert auf dem Indikatorensystem "Wohlfahrtsmessung", welches das Bundesamt für Statistik (BFS) 2014 entwickelt hat und jährlich aktualisiert wird. Darin wird auch das Naturkapital mit einem Indikator zu Biodiversität als Teil von Wohlfahrt ausgewiesen. Naturwissenschaftliche Indikatoren zur Entwicklung des Naturkapitals liefern u.a. das Biodiversitäts-Monitoring Schweiz und das Landschaftsbeobachtungs-Programm Schweiz des Bundesamts für Umwelt. Das BFS untersucht zudem die Machbarkeit einer Ökosystemrechnung. Diese könnte unter anderem Informationen über die wirtschaftliche Bedeutung der von der Gesellschaft genutzten Ökosystemleistungen sowie über den Vermögenswert von Ökosystemen liefern. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie werden für Ende 2024 erwartet.

3 und 4. Biodiversität zu monetarisieren stösst an methodische Grenzen. Nicht alle Vorteile und Aspekte von Biodiversität (z.B. der Nutzen von Artenvielfalt für die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen) lassen sich unmittelbar in Geldwerte umrechnen. Der Bundesrat berücksichtigt jedoch die Auswirkungen auf die Natur und Umwelt bei politischen Entscheidungen mit. Dies geschieht bei Reformen auf Gesetzesstufe in Form einer Regulierungsfolgeabschätzung. Zudem dienen bei Investitionsentscheidungen in die Infrastruktur (teilweise monetarisierte) Nachhaltigkeitsindikatoren der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen (z.B. Auswirkungen von Bodenversiegelung). Detailliertere Aussagen über positive Auswirkungen von nicht umgesetzten Projekten auf die Ökonomie der Artenvielfalt sind nicht möglich, da nicht alle relevanten Aspekte monetarisierbar sind.

5. Bei Vergleichen des Naturkapitals mit dem finanziellen Kapital ist Vorsicht geboten, zumal der Verlust von natürlichen Lebensgrundlagen nicht immer substituierbar bzw. mit Finanzkapital aufzuwiegen ist. Artikel 73 der Bundesverfassung sieht vor, dass Bund und Kantone eine nachhaltige Entwicklung, d.h. "ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits" anstreben. In diesem Sinn nimmt der Bundesrat eine im umfassenden Sinn gleichwertige Gewichtung von Natur- und Finanzkapital vor. Monetäre Grössen sind hierzu nicht immer zielführend.

Antwort des Bundesrates.