Digitalisierung, Bildung, Kultur und Service public. Analyse der Umsetzung von Artikel 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
22.4332 · Postulat · 2022-12-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichts den aktuellen Stand der Umsetzung des öffentlichen Auftrags nach Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) im Online-Bereich zu erheben, insbesondere die Ausgewogenheit der Behandlung von Themen und Meinungen in den Social-Media-Accounts des medialen Service public, und zwar in Bezug auf die Bildung der Jungen und die Kulturförderung.
Begründung
Die Unternehmenseinheiten der SRG gehen mit der Zeit und sind in den sozialen Netzwerken mit gewissem Erfolg aktiv: Zum Beispiel folgen RTS auf Instagram mehr als 210 000 Abonnentinnen und Abonnenten - die meisten traditionellen Medien zählen weniger Follower - und 311 000 Personen über Facebook.
Laut dem Jahrbuch Qualität der Medien 2022 des Forschungszentrums Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich nutzen 38 Prozent der Bevölkerung keine Informationsmedien mehr. Während junge Männer am Smartphone durchschnittlich 15 Minuten auf Informationsseiten verbringen, sind es bei den jungen Frauen nur 5 Minuten. Dies zeigt, welche zentrale Rolle digitale Medien, insbesondere die sozialen Netzwerke, bei der öffentlichen Meinungsbildung spielen.
Gleichzeitig trägt die SRG zur Bildung der Jugend bei und unterstützt zunehmend auch das kulturelle Schaffen in der Schweiz. Dokumentarfilme über die Schweizer Geschichte werden oft vom Service public angeboten.
Vor diesem Hintergrund ist es unbedingt notwendig, zu prüfen, wie Artikel 4 RTVG, der ursprünglich auf Fernseh- und Radiosender ausgerichtet war, in Bezug auf die sozialen Netzwerke umgesetzt wird und wie die SRG in ihren Accounts aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung "Tatsachen und Ereignisse sachgerecht [darstellt], so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann", indem Ansichten und Kommentare als solche gekennzeichnet werden (Art. 4 Abs. 2 RTVG). Zudem soll untersucht werden, wie bei Sendungen über Abstimmungen und Wahlen "die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck" gebracht wird (Art. 4 Abs. 4 RTVG), und letztlich soll sich der Bericht in diesem Kontext auch zur redaktionellen Auswahl der veröffentlichten Kultur- und Bildungsbeiträge äussern.
Der Bundesrat soll in dem Bericht insbesondere die Gewichtung der Themen und die Gleichbehandlung von politischen Ideen, Bewegungen und Parteien untersuchen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) lässt die Programm- und Themenstrukturen der linearen Radio- und Fernsehprogramme der SRG seit Jahren kontinuierlich wissenschaftlich untersuchen. Auch die Online-Angebote der SRG werden regelmässig untersucht. Im Fokus dieser Studien steht, ob die SRG konzessionsrechtliche Bestimmungen - wie beispielsweise im Online-Bereich die Vorgaben zur Textlänge oder zur Verknüpfung der Online-Beiträge mit den linearen Radio- und TV-Programmen - respektiert. Darüber hinaus wird gemessen, welche Themenbereiche das Online-Angebote der SRG prägen. Alle Studien sind auf der BAKOM-Website publiziert (www.bakom.admin.ch > Elektronische Medien > Medienforschung - Ausbildungsförderung > Medienforschung > zu den Studien).
Effektiv fehlt bislang eine wissenschaftliche Studie zu den SRG-Angeboten auf Social-Media-Plattformen, die sich an Junge richten. Das BAKOM wird dazu eine Studie in Auftrag geben. Diese wird die Themenstruktur der Angebote - Anteile an Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport - auf den von jungen Menschen am meisten genutzten Social-Media-Plattformen der SRG untersuchen. Auf Strukturebene werden folglich Aussagen zur thematischen Vielfalt möglich sein.
Das Postulat verlangt darüber hinaus zu prüfen, ob sich Junge aufgrund der Angebote eine eigene Meinung bilden können und ob die SRG das Vielfaltsgebot respektiert. Es obliegt der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), eine solche Prüfung auf Beschwerde hin vorzunehmen. Bei inhaltlichen Beurteilungen von Beiträgen hat sich der Bundesrat aufgrund der in der Verfassung verankerten Staatsunabhängigkeit und Programmautonomie von Radio und Fernsehen zurückzuhalten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.