22.4389 · Interpellation · 2022-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Gewicht der Fahrzeuge nimmt kontinuierlich zu. Mit der zusätzlichen Elektrifizierung ist davon auszugehen, dass dieser Trend anhält. Alleine in den letzten 20 Jahren hat das durchschnittliche Leergewicht neuer Personenwagen in der Schweiz um einen Viertel auf über 1,7 t zugenommen. Zudem verfügen SUVs über höhere Schwerpunkte, was die Dynamik bei Unfällen zusätzlich verändert. Käufer:innen von SUVs sind der Meinung, sie seien aufgrund des höheren Fahrzeuggewichtes besser geschützt - was aber umgekehrt die Insassen von kleinen Fahrzeugen stärker verletzt. Aufgrund der Unfalldynamik bei Leitplankenkollisionen ergeben sich aber bei SUVs neue Verletzungsmechanismen, welche das Gesundheitssystem zusätzlich belasten.
In Deutschland warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in einem Bericht (Unfallforschung kompakt Nr. 11, 2022), dass Leitplanken aus Stahl und Schutzwände aus Beton nicht mehr auf die aktuellen Fahrzeugmodelle zugeschnitten seien, und sich an deutlich leichteren und niedrigeren Autos aus den 1980er und 1990er Jahren orientieren. In etwa jedem zehnten Fall wurden Schutzplanken über- oder unterfahren oder durchbrochen und es kam beim Schutzwandanprall bei mindestens jedem zehnten Anprall zum Überschlag.
Zudem zeigt die Studie, dass bei der Konzeption der Leitplanken Motorräder und LKW "vergessen" wurden. Beispielsweise seien die scharfkantigen Pfeiler, an denen die Leitplanken aufgehängt werden, ein grosses Problem für Motorradfahrende, die sich daran oft schwer verletzen oder zu Tode kommen. Anderseits rutschten Motorradfahrende bei einem Sturz unter der Leitplanke hindurch und blieben teilweise unglücklich hängen.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Normen gelten in der Schweiz für die Erstellung von Leitplanken bzw. die Schutzwände aus Beton? Sind diese Normen zeitgemäss, bzw. dem heutigen Fahrzeugpark mit dem höheren Fahrzeuggewicht und den veränderten Fahrzeugproportionen angepasst?
2. Kann der Bundesrat abschätzen, ob die Situation in der Schweiz mit der Situation in Deutschland vergleichbar ist, bzw. sieht der Bundesrat Handlungsbedarf?
3. Sieht der Bundesrat andere Infrastrukturen, die allenfalls den verkehrssicherheitstechnischen Anforderungen des veränderten Fahrzeugparks nicht genügen?
Stellungnahme des Bundesrates
Fahrzeugrückhaltesysteme sind Bauprodukte. Die Festlegung ihrer Leistungsmerkmale unterliegt der Europäischen und der Schweizerischen Bauproduktegesetzgebung. Im Schweizerischen Normenwerk werden die Kriterien für die Anwendung der verschiedenen Fahrzeugrückhaltesysteme geregelt. Für die Normierung im Bereich Strassen ist der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) zuständig. Expertengremien des VSS überprüfen die Normen in ihrer Zuständigkeit laufend und passen sie bei Bedarf dem neusten Stand des Wissens an.
Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:
1. In der Schweiz gelten für Fahrzeugrückhaltesysteme mehrere Normen. Massgebend für die Bestimmung der Leistungsmerkmale sind die nachfolgend aufgelisteten Europäischen Normen (EN):
- EN 1317-1 Rückhaltesysteme an Strassen; Teil 1: Terminologie und allgemeine Kriterien für Prüfverfahren
- EN 1317-2 Rückhaltesysteme an Strassen; Teil 2: Leistungsklassen, Abnahmekriterien für Anprallprüfungen und Prüfverfahren für Schutzeinrichtungen und Fahrzeugbrüstungen
- EN 1317-5 Rückhaltesysteme an Strassen; Anforderungen an die Produkte, Konformitätsverfahren und -bewertung für Fahrzeugrückhaltesysteme
Die Kriterien für die Anwendung der zugelassenen Fahrzeugrückhaltesysteme sind für alle Strasseneigentümer (Bund, Kantone und Gemeinden) in zwei nationalen Normen verbindlich festgelegt. Die Kriterien berücksichtigen die Art und die örtliche Lage der Strasse sowie die unterschiedlichen Schutzbedürfnisse (Schutz der Fahrzeuginsassen, Schutz Dritter, Schutz spezifischer Verkehrsteilnehmender wie z.B. Motorfahrradlenkende).
- SN 640 560 Passive Sicherheit im Strassenraum; Grundnorm
- VSS 40 561 Passive Sicherheit im Strassenraum; Fahrzeugrückhaltesysteme
Ergänzend gibt die ASTRA-Richtlinie "11005 Fahrzeugrückhaltesysteme" einen Überblick über die Typen der Fahrzeugrückhaltesysteme, die in der Schweiz auf den Nationalstrassen und den Strassen der Kantone verbreitet angewendet werden. Verschiedene Kantone und Gemeinden verfügen über ergänzende Regelwerke.
Die Normen entsprechen dem aktuellen Stand des Wissens.
2. Aufgrund der aktuellen Unfalldaten existiert in der Schweiz kein erhöhtes Unfall- resp. Sicherheitsrisiko in Zusammenhang mit Fahrzeugrückhaltesystemen. Der Bundesrat sieht in der Schweiz keinen Handlungsbedarf.
3. Nein.
Antwort des Bundesrates.