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22.4475 · Interpellation · 2022-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Jährlich werden rund 30 Velofahrer:innen bei Unfällen mit schweren Motorfahrzeugen schwer verletzt oder getötet. Es ist davon auszugehen, dass ein grosser Teil dieser Unfälle sogenannte Totwinkel-Unfälle sind, will heissen, dass der Chauffeur bzw. die Chauffeuse das Velo nicht gesehen hat oder sehen konnte, weil es sich im Toten Winkel befand.

Der Bundesrat hat im Mai 2022 Verordnungsanpassungen in die Vernehmlassung geschickt, die zur Harmonisierung mit dem EU-Recht eine Pflicht zur Ausrüstung mit Fahrassistenzsystemen vorsehen. Für Busse, Lastwagen und Sattelschlepper sollen Totwinkelassistenzsysteme obligatorisch werden - allerdings nur für Fahrzeuge, welche ab 2024 zugelassene werden. Bei einer Einsatzdauer von 8-10 Jahren sind damit bis mindestens 2034 Grossfahrzeuge ohne solche Systeme unterwegs. Eine Nachrüstpflicht hat der Bundesrat nicht in seine Verordnungsentwürfe aufgenommen. Das ASTRA hatte mit Verweis auf die Kosten kein Gehör für entsprechende Anträge sowohl der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) als auch der Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KSSD).

Falls aus finanziellen oder zeitlichen Gründen eine Nachrüstpflicht nicht praktikabel sein sollte, könnte ein Förderprogramm auf freiwilliger Basis dazu beitragen, die Zahl der installierten Assistenzsysteme kurzfristig zu erhöhen. Der deutsche Staat beispielsweise hat seit 2018 ein solches Programm am Laufen und unterstützt die Umrüstung finanziell.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

- Ist der Bundesrat bereit, eine Nachrüstpflicht für Totwinkel-Assistenzsysteme bei Bussen, Lastwagen und Sattelschleppern angesichts deren grossen gesellschaftlichen und finanziellen Nutzens nochmals zu prüfen?

- Falls die Einführung einer Nachrüstpflicht nicht praktikabel sein sollte: Ist der Bundesrat bereit, ein Programm zur freiwilligen Nachrüstung zu initiieren und die Nachrüstung finanziell zu unterstützen?

- Wäre der Bundesrat zudem bereit, den Fuhrpark des Bundes kurzfristig nachzurüsten und Transportaufträge an Dritte mit der Auflage zu verknüpfen, dass ausschliesslich Busse, Lastwagen und Sattelschlepper eingesetzt werden dürfen, die über Totwinkel-Assistenzsysteme verfügen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ab 2024 sind bei Neufahrzeugen aktive Totwinkel-Assistenzsysteme der neusten Generation vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Für eine Nachrüstpflicht müsste eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Der Rechtsetzungsprozess bis zum Inkrafttreten der Gesetzesgrundlage für eine Nachrüstpflicht dauert einige Jahre. Zudem müsste eine angemessenen Übergangsfrist gewährt werden. Bei einer Einsatzdauer eines schweren Sachentransportfahrzeugs von durchschnittlich sieben bis acht Jahren wäre bis zum Inkrafttreten bereits ein beträchtlicher Teil der Flotte ersetzt. Die Regelung würde nur noch wenige Fahrzeuge betreffen.

Bei älteren Fahrzeugen sind diese Systeme in der Regel nicht nachrüstbar. Zudem bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit der zugelassenen Nachrüstsysteme. Bei einem Test des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) haben bloss zwei von neun Systemen gut abgeschnitten, vier waren sogar mangelhaft.

Aus diesen Gründen ist der der Bundesrat nicht bereit, eine Nachrüstpflicht erneut zu prüfen.

2. Die Nachrüstung von rund 60'000 schweren Nutzfahrzeugen in der Schweiz würde Kosten von schätzungsweise 300 Millionen Franken nach sich ziehen. In den Finanzplanjahren 2024-2026 werden die Vorgaben der Schuldenbremse aus heutiger Sicht deutlich verfehlt. Der Bundesrat lehnt daher ein Förderprogramm ab.

3. Totwinkel-Assistenzsysteme sind seit längerem bei allen durch den Bund beschafften schweren Motorfahrzeugen vorhanden. So verfügen die Fahrzeuge seit 2010 teilweise und seit 2017 in allen Fällen über eine Rückfahrkamera, welche die Totwinkel im hinteren Bereich der Fahrzeuge reduzieren. Ferner verfügen neue Verwaltungslastwagen, die aktuell beschafft werden, über einen aktiven digitalen Totwinkel-Assistenten, der akustisch und optisch warnt. Bei neuen Ausschreibungen werden Totwinkel-Assistenzsysteme ab 2023 gefordert.

Transportaufträge an Dritte mit der beschriebenen Auflage zu verknüpfen, erachtet der Bundesrat zurzeit als schwierig umzusetzen. Da derzeit noch keine gesetzlichen Vorgaben zu Totwinkel-Assistenzsystemen in Grossfahrzeugen bestehen, könnte eine solche Auflage als vergaberechtlich unzulässige Markteinschränkung angesehen werden. Zudem sind noch zu wenige Fahrzeuge mit Totwinkel-Assistenten der neusten Generation verfügbar, um die Transportaufträge der Verwaltung abzuwickeln.

Antwort des Bundesrates.

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