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22.4533 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Mitglieder der Berner Konvention sind am 29. November 2022 in Strassburg zusammengekommen und haben den Antrag der Schweiz, den Wolf nicht mehr als "streng geschützt", sondern nur noch als "geschützt" einzustufen, abgelehnt. Von den 30 Mitgliedern des Ständigen Ausschusses haben sich lediglich sechs positiv zum Antrag geäussert, den der Bund bereits 2018 eingereicht hat.

Die durch die Vermehrung des Wolfs entstehenden Probleme im Tessin, aber nicht nur im Tessin sind bekannt und beschäftigen die Gesellschaft ebenso wie die Politik. Die Existenz vieler Landwirtschaftsbetriebe ist durch die unhaltbare Präsenz dieses grossen Beutetiers bedroht. Dessen Verhalten hat sich überdies stark verändert. Der Wolf zeigt immer weniger Scheu vor dem Menschen.

Der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht. Die Lage hat sich seit 1979 (Jahr der Unterzeichnung der Berner Konvention) radikal geändert.

Die Aufrechterhaltung des strengen Wolfsschutzes ist zum Anachronismus mutiert und für die Schweiz unhaltbar.

Ich frage den Bundesrat:

Die Mitglieder der Berner Konvention haben sich geweigert, den Wolf von "streng geschützt" auf "geschützt" zurückzustufen. Ist der Bundesrat angesichts dessen bereit, die Berner Konvention zu kündigen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Berner Konvention hat zum Ziel, wildlebende Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensraum zu schützen. Sie gilt nicht nur für den Wolf, sondern deckt den Grossteil der Arten und Lebensräume ab. Fünfzig Länder sowie die Europäischen Union sind Mitglieder der Konvention. Es ist der einzige Vertrag, der die Erhaltung der Biodiversität auf europäischer Ebene zum Gegenstand hat. Angesichts des weltweiten Rückgangs der Biodiversität würde eine Kündigung ein schlechtes Signal aussenden. Die Schweiz würde die Möglichkeit verlieren, sich mit anderen Ländern auszutauschen, insbesondere mit der Europäischen Union, Grossbritannien und Norwegen. Durch den aktiven Austausch kann die Schweiz Einfluss auf bestimmte Themen im Zusammenhang mit der Biodiversität nehmen und Synergien besser nutzen.

Das Schweizer Jagdrecht und insbesondere die aktuellen Anpassungen des Parlamentes sowie die darauf basierenden Verordnungen sind mit der Berner Konvention kompatibel. Die Konvention erlaubt bereits heute den Abschuss schadenstiftender Einzeltiere oder die präventive Regulation von Wolfsrudeln. Die Unterscheidung zwischen "streng geschützt" und "geschützt" findet in der Schweizer Gesetzgebung keine Anwendung und ist damit für die Schweiz nicht relevant. Dementsprechend ist eine Kündigung der Berner Konvention für die präventive Regulation des Wolfes, wie sie vom Parlament in der Wintersession 2022 beschlossen worden ist, nicht notwendig.

Antwort des Bundesrates.