22.484 · Parlamentarische Initiative · 2022-11-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die durch ein existenzsicherndes Unterstützungsmodell Kinderarmut schweizweit bekämpft und verhindert. Vorstellbar ist ein Modell analog den Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Die Anspruchsberechtigung soll enden, sobald die Kinder bzw. jungen Erwachsenen ihre Ausbildung/ihr Studium abgeschlossen haben.
Begründung
In der Schweiz sind rund 8.5 Prozent oder 722 000 Menschen (BFS) von Armut betroffen und 15.4 Prozent, das heisst über 1,3 Millionen Personen davon bedroht (BFS). Laut UNICEF sind 19 Prozent oder jedes 5. Kind armutsgefährdet. Durch die Corona-Pandemie hat sich dieses Problem weiter akzentuiert und die Zahl von Personen in Armut steigt seit 2014 konstant an (BFS). Eine traurige Realität, die einem reichen Land wie der Schweiz nicht würdig ist.
Kinder- respektive Familienarmut ist mit weitreichenden Konsequenzen in verschiedenen Lebensbereichen verbunden. So ist empirisch erwiesen, dass auch in der Schweiz Kinder aus materiell benachteiligten Familien am gesellschaftlichen Wohlstand praktisch nicht teilhaben können. Kinderarmut ist oft verbunden mit einem Wohnumfeld mit geringer Infrastruktur und knappem Wohnraum, ungesunder Ernährung, weniger Bildungsunterstützung und Schwierigkeiten, soziale Kontakte zu bilden bzw. aufrechtzuerhalten. Die Schweiz wäre durch die Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention aber verpflichtet, allen Kindern u.a. eine umfassende Unterstützung, Bildung, Wohlbefinden, Ruhe und Freizeit, sowie eine freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben zu ermöglichen. Armut bewirkt zudem oft Stigmatisierung und Scham. In vielen Fällen ist das Resultat dieser Benachteiligung gesellschaftliche Exklusion (z.B. durch den deutlich erschwerten Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt) mit Chronifizierung oder sogar Vererbung der Armutssituation. Sprich: Kinder stellen ein bedeutsames Armutsrisiko dar, sind besonders häufig von Armut betroffen und haben ein deutlich höheres Risiko, die Armut mit ins Erwachsenenalter zu nehmen oder sie sogar an die nächste Generation weiterzugeben - und dies ohne eigenes Verschulden. Die UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet aber, auf der Basis der Chancengleichheit die für die Entwicklung der Kinder notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen, sofern diese Aufgabe durch die Eltern nicht vollständig wahrgenommen werden kann (Art. 27 UN-KRK).
Das bewährte Modell der Ergänzungsleistungen für AHV und IV könnte auch gegen Kinderarmut angewendet werden. So werden Kinder mit gesicherten Leistungen vor Armut bewahrt und eine adäquate Ausbildung kann gewährleistet werden. Im Kanton Solothurn wird dieses Modell schon erfolgreich angewendet und kommt mit Bedarfsleistungen genau denen zugute, die es wirklich benötigen. Diese effiziente Lösungsmöglichkeit sollte schweizweit implementiert werden. Damit ein nationaler Schutz gegen Kinderarmut greift, dem sich die Schweiz durch die Ratifizierung der Kinderrechtskonvention verpflichtet hat. Ein Kind kann nichts dafür, in eine arme Familie geboren zu werden. Daraus darf nicht folgern, mit weniger Chancen aufwachsen zu müssen.