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22.7909 · Fragestunde. Frage · 2022-11-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Für Firmen mit Anlagen, die eine Zielvereinbarung mit Verminderungsverpflichtung abgeschlossen haben, hat der Bundesrat die CO2-Verordnung angepasst, damit für den Einsatz von Erdöl statt Erdgas keine zusätzlichen Kosten entstehen. Bei Firmen mit Anlagen, die im Emissionshandelssystem sind, sieht der Bundesrat Probleme wegen der EU Verknüpfung.

Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit diese Firmen bei Umstellung nicht benachteiligt werden und für den zusätzlichen CO2-Ausstoss nicht teure Zusatzzertifikate kaufen müssen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Thematik bewusst. Eine Analyse des UVEK hat ergeben, dass auf Verordnungsstufe keine Lösung möglich ist. Dies einerseits, weil die Bestimmungen zum Emissionshandelssystem grösstenteils auf Gesetzesstufe, im C02-Gesetz, verankert sind und andererseits, weil Massnahmen im Emissionshandelssystem nur in Übereinstimmung mit dem im Abkommen mit der Europäischen Union verankerten Äquivalenzprinzip eingeführt werden können. In dem Sinne hat das UVEK auch auf eine entsprechende Anfrage der UREK-N vom 30. August 2022 zu den Vorbereitungsmassnahmen im Hinblick auf eine drohende Energiemangellage beantwortet. Die UREK-N hat das Thema im Rahmen ihrer laufenden Arbeiten zur Stromversorgungssicherheit aufgegriffen.