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22.7978 · Fragestunde. Frage · 2022-12-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Laut Bundesgericht gelten zu kalte Wohnungen als mangelhaft. Die 19-Grad-Stromspar-Regel des Bundes würde laut Bundesamt für Wohnungswesen eine Mietzinsreduktion für die Mieterschaft zur Folge haben.

- Wenn die Mieter einen finanziellen Vorteil geltend machen dürfen, dürfen dementsprechend auch die Hauseigentümer in der Steuererklärung einen finanziellen Vorteil geltend machen?

- Wenn nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Frage, ob ein mietrechtlicher Mangel vorliegt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Es lässt sich deshalb nicht generell sagen, dass eine 19-Grad-Vorgabe zu einer Mietzinssenkung berechtigt. Eine solche Aussage hat auch das Bundesamt für Wohnungswesen nicht gemacht.

Ob eine Beschränkung der Raumtemperatur aufgrund einer Strommangellage Auswirkungen für die Mieterinnen und Mieter sowie für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer im erwähnten Sinn hat, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend vorhersagen.