22.8010 · Fragestunde. Frage · 2022-12-06
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Seit 1995 ist es dank der sogenannten "differenzierten Zuteilung" möglich, Stellungspflichtige bei der Truppe einzuteilen, die eine medizinische Einschränkung haben - beispielsweise beim Tragen, Heben, Marschieren oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht schiessen können.
- Ist es denkbar, bei der Rekrutierung für den Zivilschutz auch eine differenzierte Beurteilung bei der Zulassung zu prüfen?
- Würde eine solche Massnahme sich positiv auf den Bestand auswirken?