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23.1010 · Anfrage · 2023-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat beschloss am 17. April 2020, den Anteil der SRG an der Medienabgabe dauerhaft um 50 Millionen Schweizer Franken auf 1,25 Milliarden, um den Rückgang der Werbung zu kompensieren, zu erhöhen. Er teilte damals mit, aufgrund der leicht höheren Einnahmen stünden auch den privaten Radio- und Fernsehsendern mehr Mittel aus dem Gebührentopf zur Verfügung. Auf eine vergleichbare Kompensation privaten Radio- und Fernsehveranstalter verzichtete er allerdings.

1. Wie stark haben sich die Einnahmen aus der Mediengebühr erhöht und in welchem Ausmass wurden die an die privaten Radio- und Fernsehsender ausgeschütteten Mittel angepasst? Wie sind die Aussichten für die kommenden Jahre?

2. Wofür wird der hohe Liquiditätsbestand (Ende 2022: 357 Mio CHF) verwendet? Können auch die privaten Sender Nutzniesser sein oder nur die SRG?

3. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass es aufgrund eines geplanten neuen Verteilschlüssels des BAKOM ab 2025 bei sehr vielen Regionalfernsehen und -radios sogar zu einer massiven Senkung der Gebührenanteile kommen dürfte?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1:

Der zeitlich und sachlich abgegrenzte Ertrag aus der Radio- und Fernsehabgabe betrug Ende 2019 rund 1'460 Millionen Franken, Ende 2020 1'483 Millionen Franken bzw. Ende 2021 1'363 Millionen Franken. Die Jahresrechnungen pro 2022 sind teilweise noch in Revision und deshalb noch nicht publiziert. Den Anteil der SRG bestimmt der Bundesrat alle zwei Jahre. Der Abgabenanteil der privaten Radio- und Fernsehveranstalter ist in ihren jeweiligen Konzessionen festgelegt.

Der Anteil des regionalen Service public an der Abgabe nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu und wurde zwischen 2015 und 2019 um rund 27 Millionen Franken von 54 auf 81 Millionen Franken erhöht. Für die neue Konzessionsperiode wird der Betrag erneut um fünf Millionen erhöht, das heisst ab 2025 stehen 86 Millionen für die privaten Veranstalter zur Verfügung.

Frage 2:

Der Liquiditätsbestand des BAKOM Ende 2022 betrug 357 Millionen Franken. Dieser beinhaltet auch Vorauszahlungen für das nächste Jahr und entspricht somit nicht der effektiven Reserve. Die Radio- und Fernsehverordnung sieht in Artikel 40 Absatz 3 vor, dass der Bundesrat eine allfällige Reserve bei der Festlegung des Abgabetarifs berücksichtigt. Der Bundesrat hat den Abgabetarif folglich so festgelegt, dass der Ertrag aus der Radio- und Fernsehabgabe seit 2022 tiefer ist als der Bedarf für die Verwendungszwecke. Die Reserve wird damit kontinuierlich abgebaut.

Frage 3:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 30. Januar 2023 die Veranstalterkonzessionen für die Lokalradios und Regionalfernsehen ausgeschrieben. Das UVEK hat die Abgabenanteile erstmals seit 2007 neu berechnet. Das Verteilmodell berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben, d.h. die Grösse und das Wirtschaftspotenzial des Versorgungsgebiets sowie den Aufwand für die Erfüllung des Leistungsauftrages. Beim Verteilmodell wurden objektive Faktoren verwendet, insbesondere die Bevölkerungsdichte und das Wirtschaftspotenzial des Versorgungsgebiets sowie in einigen Versorgungsgebieten anfallende Zusatzaufwände, beispielsweise das Bereitstellen eines zweisprachigen Programms. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Versorgungsgebiete mehr, andere weniger als heute erhalten werden. Um extreme Ausschläge gegenüber dem heutigen Berechnungsmodell zu vermeiden, wurde das neue Modell insofern modifiziert, als in einem Versorgungsgebiet der künftige Abgabenanteil im Vergleich zu den heute errechneten Beträgen um maximal zehn Prozent sinken bzw. 15 Prozent ansteigen kann.

Antwort des Bundesrates.

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