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Ja zur immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Neutralität. Kann die Schweizerische Post die Parlamentsdienste bei der Postsortierung unterstützen, damit die Postzustellung auch im Bundeshaus funktioniert?

23.3097 · Interpellation · 2023-03-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zehntausende besorgterer Bürger haben in den letzten Wochen eindringliche postalische Appelle an die eidgenössischen Parlamentarier gerichtet. Darin sprechen sie sich mit deutlichen Worten gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aus. Dies wäre die Aufgabe der immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Neutralität. Beim Postversand logistisch unterstützt wurden diese Bürger durch die AUNS-Nachfolgeorganisation Pro Schweiz.

Nachdem sich der Ständerat mit der Ablehnung der Motion 22.3557 gegen indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach, wurde gestern ab 15 Uhr im Nationalrat über die Motion 23.3005 debattiert, welche indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine zugelassen hätte.

Zeitgleich, ebenfalls gestern um 15 Uhr, informierten die Parlamentsdienste die Nationalräte, dass die Postzuschriften, in welchen zehntausende besorgter Bürger vor der Aufgabe der immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Neutralität warnen, aufgrund des "Sortieraufwands" den Parlamentariern nicht zugestellt würden. Fälschlicherweise wird in besagtem Schreiben behauptet, es würde sich dabei um "Postzuschriften von Pro Schweiz" handeln, was wahrheitswidrig ist.

In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen an das UVEK respektive die Schweizerische Post:

1. Ist es in der 174-jährigen Geschichte der Schweizerischen Post vorgekommen, dass Postsendungen aufgrund ihres politischen Inhalts oder des "Sortieraufwands" nicht zugestellt wurden?

2. Wie handhabt die Schweizerische Post nicht zugestellte Postsendungen: Unternimmt die Schweizerische Post nicht alles Mögliche, um diese den genannten Adressaten zustellen zu können - dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Adressdaten aller Parlamentarier auf der Parlamentswebseite öffentlich zugänglich sind?

3. Die Parlamentsdienste haben angekündigt, die nicht zugestellten Postsendungen zu "archivieren". Wie geht die Post mit nicht zugestellten Sendungen um? Werden diese ebenfalls "archiviert" oder werden diese, falls keine korrekte Zustelladresse ermittelt werden konnte, an den Absender retourniert?

4. Anscheinend überlastet die Postsortierung die Parlamentsdienste. Falls die Parlamentsdienste logistisch nicht in der Lage sind, die Hauspost eigenständig zu sortieren, wäre die Schweizerische Post bereit, die Parlamentsdienste bei der Postsortierung logistisch zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Nein. Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung mit Postdiensten sicherzustellen. Der Grundversorgungsauftrag umfasst die Pflicht zu Annahme, Transport und Zustellung von Postsendungen. Die Post muss die ihr übergebenen Sendungen unabhängig des Aufwands für die Sortierung oder andere operative Abläufe unter Einhaltung der gesetzlichen Laufzeitenvorgaben zustellen. Im Jahr 2022 wurden 97.2 Prozent der ABriefe und 99.3 Prozent der BBriefe pünktlich befördert, womit die Vorgabe von 95 Prozent deutlich übertroffen wurde. Der Inhalt einer Briefsendung ist durch das Post- und Briefgeheimnis geschützt.

2. Aufgrund mangelhafter Adresse unzustellbare Briefsendungen schickt die Post an den Absender zurück, sofern dieser erkennbar ist. Bei Geschäftspost werden die Sendungen gemäss den Angaben des Versenders behandelt. Bei adressierten Briefsendungen, die korrekt zugestellt, aber vom Empfänger zurückgewiesen werden, kommen die gleichen Regeln zur Anwendung.

3. Alle Sendungen bleiben grundsätzlich bis zur Zustellung im Eigentum des Absenders. Die Post darf diese ohne entsprechenden Auftrag nicht entsorgen. Bei Briefen ohne eindeutigen Absendervermerk versucht die Post, den Absender zu eruieren. Dazu werden die Briefe durch legitimierte Postmitarbeitende geöffnet, um Hinweise auf den Absender zu finden. Ist die Suche erfolglos, bewahrt die Post den Brief drei Monate auf, für den Fall, dass sich der Absender oder die Empfängerin noch melden sollten.

4. Für die Postsortierung innerhalb des Bundeshauses sind die Parlamentsdienste zuständig. Die Post wäre nach eigenen Angaben bereit, eine Unterstützung zu prüfen, sofern dies von den Parlamentsdiensten gewünscht würde.

Antwort des Bundesrates.

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