23.3271 · Interpellation · 2023-03-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Es ist nun fast vier Jahre her, dass das Postulat Gutjahr 18.4263 vom Nationalrat angenommen wurde. Mit dem Postulat wurde der Bundesrat aufgefordert, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, ob es möglich ist, laufende Steuern bei der Berechnung des Notbedarfs zu berücksichtigen, und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie verhindert werden kann, dass verschuldete Personen in die Schuldenspirale geraten.
Der Kanton Genf hat vor Kurzem ebenfalls eine Standesinitiative eingereicht, die eine Änderung von Artikel 93 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorschlägt - auch hier mit dem Ziel, verschuldete Personen zu entlasten. Ich frage den Bundesrat:
- Wie weit ist der Bundesrat mit der Erstellung des Berichts?
- Kann der Bundesrat bereits Lösungsansätze vorschlagen?
Stellungnahme des Bundesrates
In seiner Stellungnahme vom 30. November 2018 zur Motion Gutjahr 18.3872 "Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums" drückte der Bundesrat sein grundsätzliches Verständnis für das Anliegen aus, die Steuerverpflichtungen bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums zu berücksichtigen. Gleichzeitig legte er damals dar, dass er die Umsetzung des Anliegens ohne eine vertiefte Untersuchung nicht unterstützen kann. Entsprechend beantragte er in der Folge die Annahme des Postulates Gutjahr 18.4263 "Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums prüfen".
Die entsprechenden Arbeiten haben unmittelbar nach der Überweisung des Postulates am 22. März 2019 begonnen. Die Thematik ist komplex und wirft vielfältige Fragen auf, sowohl in rechtlicher und technischer Hinsicht als auch in Bezug auf mögliche Folgeeffekte in anderen Rechtsbereichen, zum Beispiel bei der Berechnung und Durchsetzung familienrechtlicher Unterhaltsbeiträge oder damit verbundener Unterstützungsleistungen. Die erforderlichen Abklärungen zur Umsetzbarkeit der Lösungsmöglichkeiten sind daher aufwendig. Nach derzeitigem Stand der Arbeiten ist die Verabschiedung des Berichts in Erfüllung des Postulates Gutjahr 18.4263 für das zweite Halbjahr 2023 vorgesehen. Die Resultate dieser laufenden Arbeiten können nicht vorweggenommen werden.
Antwort des Bundesrates.