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23.3289 · Interpellation · 2023-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Parlament hat viele Vorstösse über mehrere Jahre im Bereich der Medikamentenverschwendung eingereicht. Pro Jahr werden mehr als 1400 Tonnen Medikamente entsorgt.

In seinen Antworten und Berichten schreibt der Bund, dass die Arzneimittel grundsätzlich immer in der Originalpackung abgegeben werden. Dies aus verschiedenen Gründen. In begründeten Ausnahmefällen ist die Abgabe von Teilmengen aus Originalpackungen erlaubt. Im Rahmen der Motion 17.3942 Tornare "Einzelverkauf von Medikamenten: Wagen wir den Versuch"! wurde eine Machbarkeitsstudie mit Antibiotika durchgeführt.

Angesichts der Bedeutung und Dringlichkeit der Antibiotikaresistenzproblematik und mit Blick auf das Potential einer Einzelabgabe von Antibiotika ist der Bundesrat der Meinung, dass die Einzelabgabe von Antibiotika hinsichtlich einer allfälligen Einführung auf nationaler Ebene im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) weiter geprüft werden sollte.

1. Der Bundesrat beauftragte das EDI, die offenen Fragen zur Einzelabgabe von Antibiotika zu prüfen - insbesondere die Frage, welche gesetzlichen Anpassungen nötig sind. Wie sieht der Fahrplan aus? Bis wann ist mit einem Bericht zu rechnen?

2. Wird die Einzelabgabe auch für andere Medikamente geprüft? Wenn ja für welche Kategorie von Medikamenten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat am 2. November 2022 den Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 17.3942 Tornare vom 29. September 2017 "Einzelverkauf von Medikamenten: Wagen wir den Versuch!" verabschiedet.

Eine im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführte Machbarkeitsstudie kommt zum Schluss, dass eine Einzelabgabe von Antibiotika (Abgabe von Teilmengen, Teil-abgabe) realisierbar ist und bei Patientinnen und Patienten mehrheitlich auf Akzeptanz stösst. Die Studie zeigt jedoch auch auf, dass mit Blick auf eine Einführung auf nationaler Ebene noch verschiedene verbleibende Fragen - insbesondere zur rechtlichen Situation - zu klären sind. Gestützt auf den Bericht beauftragt der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), die offenen Fragen zur Einzelabgabe von Antibiotika hinsichtlich einer allfälligen schweizweiten Einführung im Rahmen der nationalen Strategie gegen Antibiotikaresistenzen (StAR) vertieft zu prüfen.

Diese vertieften Analysen werden im ersten Halbjahr 2023 gestartet. Das EDI informiert den Bundesrat bis Ende 2024 über die Ergebnisse der Abklärungen und unterbreitet ihm einen Antrag zum weiteren Vorgehen.

2. Eine Prüfung der Einzelabgabe für andere Arzneimittel ist im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Motion Tornare nicht geplant. Es wird sich zeigen, inwiefern die Resultate aus den Abklärungen zur Einzelabgabe von Antibiotika Hinweise für die Machbarkeit einer Ausdehnung zu geben vermögen.

Die Teilabgabe von Arzneimitteln durch Leistungserbringer ist jedoch bereits heute unter Einhaltung von Vorgaben und den entsprechenden Bewilligungen grundsätzlich möglich. Die Teilabgabe ist allerdings für Ausnahmefälle vorgesehen und wird deshalb restriktiv angewandt. Aufgrund aktueller Versorgungsengpässe empfiehlt die "Taskforce Engpass Medikamente" in einer Medienmitteilung vom 22. März 2023 den Apotheken und den selbstdispensierenden Arztpraxen, bei knappen Wirkstoffen die Verschreibung bzw. Abgabe von Teilmengen vorzunehmen. Die Massnahme gilt seit Donnerstag, 23. März 2023, für gewisse Arzneimittel, bei denen der Mangel sehr gross ist und deren Wirkstoff in der vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) "Wirkstoffliste Teilmengenabgabe" enthalten ist. Aktuell sind dies Antibiotika und starke Schmerzmittel. Es handelt sich um eine Empfehlung, die in Verbindung mit dieser "Wirkstoffliste Teilmengenabgabe" interpretiert werden muss. Mit einer dringlichen Anpassung der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) per 1. Mai 2023 hat das EDI auch die Bedingungen zur Vergütung der genannten Teilabgabe von Arzneimitteln durch Apotheken geregelt, nachdem seit dem 23. März 2023 eine Übergangslösung zur Anwendung gelangt ist. Eine Abgabe von Teilmengen für chronische Therapien macht keinen Sinn, deshalb sind die in Frage kommenden Wirkstoffe beschränkt.

Zudem verfolgt der Bundesrat im Nachgang zum Bericht in Erfüllung des Postulats 14.3607 "Stopp der Medikamentenverschwendung" weitere Massnahmen, welche die Verschwendung von Arzneimittel verringern sollen, wie beispielsweise die Umsetzung des eMedikationsplans.

Antwort des Bundesrates.

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