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23.3312 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die chirurgische Disziplin ist eine nicht unwichtige Produzentin von Materialverschwendungen. Auch die Chirurgie kann einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit leisten. Abfall von Krankenhäusern entsteht zu einem knappen Drittel bei Operationen, was insbesondere auf die zunehmende Nutzung von Einmalartikeln zurückzuführen ist; modernere Sterilisationsmethoden werden oft nicht aus Kostengründen genutzt. Einweg statt Mehrweg, dieser Trend zeigt sich seit einigen Jahren bei Scheren, Pinzetten und anderen Instrumenten in Krankenhäusern und Arztpraxen (vgl. Fotos).

Die Einwegbestecke sind in der Regel aus Stahl oder Kunststoff (Polymer) hergestellt. Das Problem bei den Einweginstrumenten ist, dass sie nicht oder bestenfalls nur teilweise recycelt werden können. Dabei enthalten die Instrumente zum Beispiel kostbares Chrom, das im Spitalabfall praktisch verloren geht. Um die Instrumente zu recyceln, müssten diese allerdings getrennt gesammelt und anschliessend zur Verwertung gegeben werden.

1. Verfolgt der Bund diese Tendenz von Mehrwegmaterial zu Einwegmaterial in den chirurgischen Disziplinen?

2. Wie sieht die Ökobilanz für Einweg- und für Mehrwegmaterial aus?

3. Hat der Bund Möglichkeiten einzugreifen und wenn ja über welche gesetzliche Grundlage?

4. Unternimmt der Bund in diesem Bereich bereits etwas zugunsten der Nachhaltigkeit?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund verfügt über keine Daten zur Entwicklung des Einsatzes von Mehrweg- bzw. Einwegmaterial in chirurgischen Disziplinen.

2. Unter normalen Bedingungen weisen Mehrwegprodukte gegenüber Einwegprodukten dann ökologische Vorteile auf, wenn sie lange und oft gebraucht werden. Etwas differenzierter zu betrachten ist die Situation im Gesundheits- und Spitalbereich und speziell in der Chirurgie, wo sehr hohe Anforderungen und Auflagen bezüglich Hygiene gelten und auch notwendig sind: Die dort verwendeten Instrumente müssen vor und nach jedem Gebrauch zwingend sterilisiert werden. Die energieintensive Dampfsterilisation hat einen entscheidenden Einfluss auf die Umweltbilanz der Instrumente. Bei den Treibhausgasemissionen macht sie bis zu 90 Prozent aus. In Bereichen, die aus hygienischer Sicht weniger kritisch sind, sind die Mehrwegvarianten aus Stahl von oft verwendeten Instrumenten wie chirurgische Scheren und Pinzetten aber ökologisch vorteilhafter als Einweginstrumente. Die bedeutendsten Ursachen von Treibhausgasemissionen der Spitäler liegen aber bei der Heizung (26%), der Verpflegung, inklusive Food Waste (17%), der Gebäudeinfrastruktur (15%) und den Medikamenten (12%). Kleingeräte und -instrumente sowie die Entsorgungsdienstleistungen sind von untergeordneter Bedeutung.

3. Das Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) erlaubt es dem Bundesrat, grundsätzliche Anforderungen an Medizinprodukte zu formulieren. Im HMG steht jedoch der Schutz der Gesundheit im Vordergrund. So ist beispielsweise die Aufbereitung von gebrauchten Einmalprodukten und deren Weiterverwendung in der Medizinprodukteverordnung (MepV, SR 812.213) verboten. Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) würde es dem Bundesrat erlauben, ein Verbot für das Inverkehrbringen von Produkten zu erlassen, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind. Dies allerdings nur, wenn der Nutzen dieser Produkte die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Ein Verbot steht aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zur Diskussion.

4. Bei Medizinprodukten steht - wie vorstehend ausgeführt - die Sicherheit von Patientinnen und Patienten und des Personals im Vordergrund. Die Anforderungen an die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten wurden mit dem revidierten Medizinprodukterecht weiter erhöht. Zudem ist die Wahl der verwendeten Materialien und Instrumente in Spitälern und Arztpraxen eine unternehmerische Entscheidung.

Antwort des Bundesrates.