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23.3892 · Postulat · 2023-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Wasserstrategie zu erarbeiten. Damit sollen bestehende Teilstrategien verbunden und wo nötig ergänzt werden und die Zusammenarbeit der Akteure optimiert werden. Die Strategie soll systematische Wege aufzeigen, wie vorhandene Interessenkonflikte gelöst werden können.

Begründung

Der Klimawandel beeinflusst den gesamten Wasserkreislauf. Die Auswirkungen sind immer deutlicher sichtbar, sei es in der Wasserversorgung, der Energieproduktion, der Siedlungsentwässerung, der Landwirtschaft, der Ökologie und der Naturgefahren.

Aktuell gibt es viele Sach- und Teilplanungen auf Bundes- und Kantonsebene (z.B. Gewässerraum, Schwall-Sunk, Geschiebe, Fischgängigkeit, Wasserentnahmen, Hochwasserschutz). Es fehlt eine aufeinander abgestimmte Strategie, die die einzelnen Teilaspekte aufeinander abstimmt. Ebenso sind diverse Fragen (z.B. Wassernutzung für die Landwirtschaft und Energie) überkantonal zu koordinieren, insbesondere in Regionen, in denen eine saisonale Wasserknappheit droht. Zu diesem Schluss gelangt auch das Nationale Forschungsprogramm "Nachhaltige Wassernutzung" (NFP 61) in ihrem Schlussbericht. Dies führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Wer kann prioritär das knappe Wasser nutzen. Wie erfolgt die Abwägung zwischen Schutz und Nutzen?

Die Wasserstrategie soll die bestehenden Strategien verbinden und wo nötig ergänzen. Sie soll Schutz und Nutzen des Wassers als Ganzes zu berücksichtigen und die entsprechenden Massnahmen koordinieren. Sie liefert einen Überblick über die verschiedenen Nutzungen des Wassers auf regionaler Ebene, erkennt Nutzungskonflikte und legt unter Berücksichtigung aller Interessen Prioritäten fest. Darüber hinaus sollen die Massnahmen der verschiedenen kommunalen und kantonalen Akteurinnen und Akteure geplant und koordiniert werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Kantone verfügen über die Nutzung der Wasservorkommen, und der Bund hat für deren Schutz zu sorgen (Artikel 76 Abs. 3 und 4 Bundesverfassung; SR 101). Entsprechend sind die Kantone in der direkten Verantwortung, ein nachhaltiges auf die regionalen Bedingungen angepasstes Wassermanagement sicherzustellen. Das Wassermanagement ist wichtig und wird im Hinblick auf die Auswirkungen der Klimaveränderung noch wichtiger.

Der Bundesrat beschloss am 18. Mai 2022 auf Basis des Berichtes «Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement – Grundlagenbericht» in Erfüllung des Postulates 18.3610 Rieder weitere Massnahmen, um das nachhaltige regionale Wassermanagement in den Kantonen zu stärken (bafu.admin.ch > Themen > Thema Klima > Klima: Mitteilungen > Wasserressourcen: Bundesrat will Sicherheit für Wasserversorgung der Schweiz). Unter anderem soll der Bund bessere Daten zum Wasserangebot und zum Wasserverbrauch durch die verschiedenen Nutzenden erheben. Zudem soll in der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) eine kantonale Berichterstattungspflicht nach Trockenperioden eingeführt werden.

Der Bund unterstützt die Kantone auch in ihrem Wassermanagement. Zum Beispiel wurden für Probleme mit Wasserknappheit Praxisgrundlagen erarbeitet (bafu.admin.ch > Themen > Thema Wasser > Fachinformationen > Massnahmen > Übergeordnete Instrumente > Wasserressourcenmanagement). Diese beinhalten unter anderem Vorgehensvorschläge, wie Interessenskonflikte gelöst werden können. Die Ausgangslage in den verschiedenen Regionen der Schweiz ist jedoch sehr unterschiedlich. Daher gilt es in den betroffenen Kantonen und Regionen angepasste Lösungen zu finden.

Die Kantone nehmen ihre Aufgaben beim Wassermanagement wahr und nutzen die Grundlagen des Bundes (Art. 76 Abs. 2 BV). Eine nationale Wasserstrategie ist aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig.

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